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Stellungnahme des Landratsamts Freising zur Pressemitteilung „Landrat muss Schutzräume im Landkreis Freising veröffentlichen“ von Johannes Huber, MdB

Zur Pressemitteilung von Johannes Huber, MdB, zum Thema Schutzräume im Landkreis Freising nimmt das Landratsamt Freising folgendermaßen Stellung:

 

Im Landkreis Freising gibt es noch an sechs Standorten öffentliche Schutzräume. Diese werden nach den Maßgaben des für den Zivilschutz zuständigen Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) nicht mehr benötigt und konnten anderweitig genutzt werden. Infolge der bisher seitens des BBK vorgegebenen Rückabwicklung sind die öffentlichen Schutzräume im Landkreis Freising nicht mehr voll funktionsfähig.

 

Wegen der veränderten Sicherheitslage in Europa prüfen die zuständigen Behörden derzeit, ob noch bestehende Anlagen erhalten werden sollen. Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie unter Berücksichtigung der Interessen der jeweiligen Eigentümer der Schutzräume dürfen keine Auskünfte zu den Standorten gegeben werden.

 

In Deutschland wurden bis zum Beginn der 1990er Jahre öffentliche Schutzräume in Form von Mehrzweckanlagen (Bahnhöfe, Tiefgaragen) oder ertüchtigten Bunkern oder Stollenanlagen des Zweiten Weltkriegs errichtet. Nach dem Wegfall der Ost-West-Bedrohung nach dem Fall des Eisernen Vorhangs wurden die Bauprogramme eingestellt, die jeweiligen Eigentümer durften ihre Anlagen ohne Auflagen verändern.

 

Da ein flächendeckender Bau von öffentlichen Schutzräumen nicht realisierbar ist und es in Anbetracht der nur kurzen oder fehlenden Vorwarnzeit fraglich ist, ob diese Anlagen einen ausreichenden Schutz entfalten können, ist der Bund im Jahr 2007 davon abgerückt, öffentliche Schutzräume zur Verfügung zu stellen. Daher wurde beschlossen, alle öffentlichen Schutzräume aus der sogenannten Zivilschutzbindung zu entlassen und damit den Eigentümern für eigene Zwecke und bauliche Veränderungen zur Verfügung zu stellen. Die aktuelle Konzeption Zivile Verteidigung des Bundes sieht vor, dass der Schutz der Bevölkerung im Rahmen des Selbstschutzes in der vorhandenen Bebauung stattfinden soll. Das heißt, dass im Fall einer Bedrohung die eigenen vier Wände genutzt werden sollen.

 

Durch die veränderte Sicherheitslage in Europa nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine haben sich Bund und Länder darauf verständigt, alle noch in der Zivilschutzbindung stehenden Schutzbauwerke zu überprüfen. Deshalb werden derzeit keine Schutzbauten mehr aus der Zivilschutzbindung entlassen. Das Landratsamt Freising steht hier mit den übergeordneten Behörden in engem Kontakt, um etwaige sich aus der Überprüfung ergebende Maßnahmen zur Ertüchtigung der Schutzräume schnell und effektiv mit allen Beteiligten durchführen zu können.

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