Kreisrechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfer sind bei der örtlichen Rechnungsprüfung dem Kreistag Freising und bei den örtlichen Kassenprüfungen dem Landrat unmittelbar verantwortlich.
Das Rechnungsprüfungsamt ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Beim Kreisrechnungsprüfungsamt sind sowohl die Antikorruptionsbeauftragte wie auch der Datenschutzbeauftragte für das Landratsamt Freising sowie der Datenschutzbeauftragte der Kommunen des Landkreises Freising angesiedelt.
Aufgaben der Kreisrechnungsprüfung
Innenrevision
- Prüfung der Jahresrechnung
- Prüfung der Verwaltungsabläufe
- Prüfung des Personaleinsatzes
- Prüfung der wirtschaftlichen Betätigungen
- Prüfung der Vergaben von Lieferungen und Leistungen
- Kassenprüfungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfungen
- Sachprüfungen über die Verwendung von Kreisgeldern
- Prüfung von Bauabrechnungen und Honoraren
- Gutachtliche Stellungnahmen
- Beratungen
- Beratung der Beschäftigten des Landratsamtes in Fragen des Datenschutzes
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten der Kommunen des Landkreises Freising
- Führen der Verfahrensverzeichnisse nach Art. 27 BayDSG
- Freigabe für automatisierte Verfahren nach Art 26 BayDSG
- Anlaufstelle der Bürger für Fragen des Datenschutzes
- Koordinierung der Beantwortung von Auskunftsersuchen nach Art. 10 BayDSG
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Vordrucken im Hinblick auf die Formulierung der Einwilligung nach Art. 15 BayDSG und auf den Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 und 4 BayDSG
- Mitwirkung bei der Auswahl der Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit
- Beratung der Beschäftigten der öffentlichen Stellen in Fragen des Datenschutzes (Art. 25 Abs. 3 Satz 6 BayDSG)
Aufgaben der Antikorruptionsbeauftragten
- Ansprechpartner in Fragen der Korruptionsprävention und -bekämpfung beim Landratsamt Freising
- Durchführung von Gefährdungsanalysen am Landratsamt Freising
- Sensibilisierung der Beschäftigten für die Korruptionsproblematik, Aufklärung, Beratung und Schulung
- Vorschlag und ggf. Einführung geeigneter Präventionsmaßnahmen auf der Grundlage von Gefährdungsanalysen
- Erteilen von Auskünften in Fällen von versuchter Manipulation und Einflussnahme