Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
Allgemeines
- Einbürgerungen und Feststellung der Staatsangehörigkeit
- Fachaufsicht über die Standesämter im Landkreis
- Fachaufsicht über die Melde- und Passbehörden
Bitte beachten Sie, dass eine Vorsprache im Sachgebiet 35 nur noch nach Terminvergabe möglich ist!
Sie werden gebeten, frühzeitig telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Telefonisch für Sie erreichbar ist das Sachgebiet an folgenden Tagen: Montag, Mittwoch bis Freitag.
Nutzen Sie für Ihre Anfragen bitte auch die E-Mail-Adressen einbuergerung[at]kreis-fs.de, meldeaufsicht[at]kreis-fs.de oder standesamtaufsicht[at]kreis-fs.de.
Einbürgerung
Allgemeine Informationen rund um die Einbürgerung finden Sie auf dem BayernPortal.
Mit dem dort hinterlegten QuickCheck können Sie vorab überprüfen, ob Sie die wesentlichen Einbürgerungsvoraussetzungen bereits erfüllen. Bitte beachten Sie, dass der QuickCheck keine verbindliche oder abschließende Prüfung darstellt. Diese erfolgt durch die Staatsangehörigkeitsbehörde nach der Antragstellung.
Wenn Sie beim Quick Check ein positives Ergebnis erhalten haben, können Sie den Antrag auf Einbürgerung einreichen.
Weitere Aufgaben
- Staatsangehörigkeitsrechtliches Feststellungsverfahren und Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Erklärung
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen (Beachten Sie bitte, dass Staatsangehörigkeitsausweise nur dann ausgestellt werden können, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden kann.)
- Namensänderungen: Änderung des Vor- und Familiennamens von deutschen Staatsangehörigen, von Staatenlosen oder anerkannten Flüchtlingen, sofern ein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht.
- Apostilleverfahren: Vorbeglaubigungen von Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Auszüge aus dem Familienbuch, Ehefähigkeitszeugnis) zur Vorlage bei Behörden im Ausland
- Prüfung ausländischer Personenstandsurkunden
- Fachaufsicht über die Melde- und Passbehörden
- Ahndung von Verstößen gegen das Melde- und Passrecht.
- Fachaufsicht über die Standesämter.