Einbürgerungsantrag
Auf dieser Seite finden Sie das Antragsformular und die Formblätter, die für eine Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit benötigt werden.
Bitte beachten Sie:
- Jede einzubürgernde Person über 16 Jahren muss jeweils einen eigenen Antrag einreichen.
- Die Einbürgerungsgebühr beträgt 255 Euro. Die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern ohne eigenes Einkommen beträgt 51 Euro.
- Die freiwillige Rücknahme und die Ablehnung eines gestellten Antrags sind ebenfalls kostenpflichtig.
- Seit dem 27.06.2024 erfolgen Einbürgerungen von deutscher Seite aus unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Es gibt jedoch Länder, deren Staatsangehörigkeiten bei einer Einbürgerung automatisch verloren gehen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Ihrer Einbürgerung bei Ihrem Konsulat diesbezüglich zu informieren.
- Es kann sein, dass Ihr jeweiliges Bürgerbüro für die Passausstellung weitere Dokumente anfordert, welche Sie im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens nicht vorlegen mussten. Informieren Sie sich rechtzeitig vorher, welche Unterlagen benötigt werden, um mögliche Verzögerungen bei der Passbeantragung zu vermeiden.
Einzureichende Unterlagen
- Einbürgerungsantrag (für jede Person ab 16 Jahren) – vollständig ausgefüllt
- Formblätterzum Einbürgerungsantrag (Seite 1 - 6) – unterschrieben
- Alle Unterlagen, die auf dem Merkblatt angegeben sind – Unterlagen nur in Kopie!
Antragsabgabe
Reichen Sie den Antrag erst ein, wenn alle Dokumente vollständig vorliegen. Erst dann ist eine Antragsbearbeitung möglich. Wenn die Antragsunterlagen nicht vollständig eingehen und nicht fristgerecht nachgereicht werden, ist eine kostenpflichtige Ablehnung des Antrages möglich.
Senden Sie den Einbürgerungsantrag, die Formblätter zum Einbürgerungsantrag (Seite 1 – 6) und alle auf dem Merkblatt angegebenen erforderlichen Unterlagen in Kopie per Post an folgende Adresse:
Landratsamt Freising
Einbürgerung
Landshuter Str. 31
85356 Freising
Da wir alle vorhandenen Kapazitäten zur Bearbeitung der Anträge einsetzen, können Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit (diese liegt derzeit bei sechs bis zwölf Monaten ab Antragseingang) leider nicht beantwortet werden. Aussagen zur individuellen Verfahrensdauer können ebenfalls nicht getroffen werden. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Bei Fragen zum Einbürgerungsantrag wenden Sie sich per E-Mail an einbuergerung[at]kreis-fs.de.