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Der Kreistag und seine Ausschüsse

Der Landkreis ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und handelt durch seine Organe: den Kreistag, den Kreisausschuss, die weiteren Ausschüsse sowie den Landrat.

 

Der Kreistag entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Angelegenheiten des Landkreises, sofern er nicht den Kreisausschuss für zuständig erklärt hat, nicht bestimmte Aufgaben auf weitere Ausschüsse oder auf den Landrat zur selbständigen Erledigung übertragen hat und soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist.

 

Der Kreistag ist die Vertretung der Kreisbürgerinnen und Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Der Kreistag des Landkreises Freising setzt sich aus dem Landrat Helmut Petz und 70 Kreisrätinnen und Kreisräten zusammen. Derzeit ergibt sich im Kreistag folgende Sitzverteilung:

 

CSU18 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen15 Sitze
Freie Wähler14 Sitze
Freisinger Mitte7 Sitze
SPD5 Sitze
AfD4 Sitze
ödp3 Sitze
Freisinger Linke2 Sitze
FDP2 Sitze

 

 

Der Kreisausschuss erledigt die ihm vom Kreistag übertragenen Aufgaben und bereitet die Verhandlungsgegenstände des Kreistags vor. Neben dem nach der Landkreisordnung vorgeschriebenen Kreisausschuss hat der Kreistag des Landkreises Freising als weitere Ausschüsse den Ausschuss für demographische und soziale Fragen, den Ausschuss für Planung, Umwelt, Tourismus, Landkreisentwicklung und Infrastruktur, den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport sowie als Pflichtausschüsse den Jugendhilfeausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss gebildet. 

 

Der Landrat ist Vorsitzender im Kreistag und den Ausschüssen sowie Leiter des Landratsamtes. Ihm obliegt der Vollzug der Beschlüsse des Kreistags und seiner Ausschüsse. Darüberhinaus handelt er selbständig als Organ für den Landkreis und erledigt seine Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit.

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