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Amt für Gewerbe-, Veterinär- und Gesundheitsangelegenheiten

Als Teil der Abteilung 3 -Öffentliche Sicherheit und Ordnung- nimmt das Sachgebiet 32 Aufgaben in verschiedenen Rechtsgebieten wahr. 

 

So ist es neben den "klassischen" Aufgaben eines Gewerbeamtes, wie den gewerberechtlichen Erlaubnissen für Gaststätten, Spielhallen, und das Bewachungsgewerbe sowie der Ausstellung von Reisegewerbekarten, auch für den rechtlichen Vollzug für die Fachbereiche des staatlichen Veterinäramtes, des staatlichen Gesundheitsamtes sowie derLebensmittelüberwachung zuständig.   

 

Im Veterinärbereich wird das Sachgebiet dabei hauptsächlich in den Bereichen Tierschutz und Tiergesundheit (Seuchenbekämpfung) tätig. Auch wird die Trichinenuntersuchungsstelle sowie die Beauftragung der Jäger zur Entnahme der Trichinenproben durch das SG 32 organisiert.  

 

Im Gesundheitsbereich liegen die Schwerpunkte auf der Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, dem Infektionsschutz und der Kontrolle der Trinkwasserqualität.


Achtung

Bitte beachten Sie, dass Gewerbemeldungen oder die Auskunft aus dem Gewerberegister ausschließlich über die zuständige (Betriebssitz-)Gemeinde. erfolgen kann.

Dort können Sie auch erfahren für welche Tätigkeiten eine Gewerbemeldung notwendig ist.

Wir möchten zusätzlich darauf hinweisen, dass die Aufgaben der Gewerbaufsicht (z.B. Arbeitsschutz) durch die Regierung von Oberbayern wahrgenommen werden. Diese ist unter dem folgenden Internetauftritt erreichbar.


Tätigkeitsfelder des SG 32

Gewerbeangelegenheiten
Hier finden Sie alle Informationen betreffend der gewerberechtlichen Erlaubnisse sowie allgemeine Informationen zum Gewerberecht. 

 

Veterinärangelegenheiten
Hier finden Sie Informationen betreffend der Trichinenuntersuchungsstelle. Für fachspezifische Informationen können Sie sich an das staatliche Veterinäramt wenden.  

 

Gesundheitsangelegenheiten
Hier finden Sie Informationen betreffend der Heilpraktikererlaubnis sowie allgemeine Informationen rund um die Zuständigkeiten des SG 32 in diesem Bereich. Für fachspezifische Informationen können Sie sich an das staatliche Gesundheitsamt wenden.  

 

Lebensmittelüberwachung
Teilbereiche aus allen oben genannten Bereichen umfasst die Lebensmittelüberwachung. Aus diesem Grunde wird sie hier einzeln
aufgeführt.

 


Dokumente

Hier finden Sie alle online verfügbaren Dokumente des Sachgebiets 32. Weitere Informationen erhalten Sie jeweils auf den Themenseiten.


Kontakt

Ihre Anfragen können Sie an das Funktionspostfach

gewerbeamt[at]kreis-fs.de 

bzw. für die Lebensmittelüberwachung unter Nennung des (geplanten) Betriebs-/Wohnsitzes an

lue[at]kreis-fs.de senden.

Sie erhalten daraufhin Antwort durch den zuständigen Sachbearbeiter.

 

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
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