++++++Bitte beachten Sie die neuen Untersuchungszeiten ab dem 1. Oktober 2023.++++++
Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen

Die Berechtigung zur Entnahme der Proben für die Untersuchung auf Trichinen liegt grundsätzlich beim Jagdausübungsberechtigten des entsprechenden Jagdrevieres.
Sie kann auf Antrag auch einem anderen Jäger erteilt werden.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Jahresjagdschein (in Kopie)
- Teilnahmebestätigung an der Schulung zur Trichinenprobenentnahme
- Bestätigung des Jagdausübungsberechtigten zur Beauftragung für das Revier, sofern der Antragssteller nicht Jagdpächter ist.
Die Beauftragung erfolgt für ein Jagdrevier und eine Trichinenuntersuchungsstelle, die sich nach Absprache mit den zuständigen Behörden auch außerhalb des Landkreises befinden kann.
Das Jagdrevier und die zwingend aufzusuchende Trichinenuntersuchungsstelle werden auf der Beauftragung vermerkt.
Die notwendigen Wildursprungsscheine und Wildmarken erhalten Sie nach Beauftragung durch das SG 32.
Untersuchungszeiten

Bitte beachten Sie, dass sich ab dem 1. Oktober 2023 eine Änderung der Untersuchungszeiten bezüglich der zur amtlichen Untersuchung auf Trichinen angemeldeten Proben ergibt.
Ab dem 1. Oktober wird an den Donnerstagen keine Annahme und Untersuchung von Proben mehr erfolgen.
Die letzte Annahme von Proben an einem Donnerstag erfolgt damit voraussichtlich am 28. September 2023.
Die neuen Annahmezeiten ab dem 1. Oktober 2023 lauten damit:
Montag, Dienstag, Freitag
08:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Dokumente Probenahme zur Untersuchung auf Trichinen
Kontakt
Herr Scheer
Tel.: 08161/600-349
Fax: 08161/600-651
E-Mail: gewerbeamt[at]kreis-fs.de