Gesundheitsangelegenheiten
Das SG 32 ist zuständig für den rechtlichen Vollzug des Gesundheitsrechtes.
Hierunter fallen unter anderem das Infektionsschutzrecht, das Heilpraktikerrecht, das Apothekenrecht und das Arzneimittelrecht.
Ebenfalls wird das im Gesetz zum Schutz der Gesundheit normierte sogenannte 'Rauchverbot' durch das SG 32 vollzogen.
Da das SG 32 jedoch 'nur' für den rechtlichen Vollzug der oben genannten Themengebiete zuständig ist bitten wir Sie sich mit Ihren fachlichen Fragen an das staatliche Gesundheitsamt zu wenden.
Weitergehende Informationen über die Heilpraktikererlaubnis erhalten Sie hier.