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Kfz-Zulassungsbehörde des Landratsamtes Freising

Zentrale Information der Kfz-Zulassungsbehörde

Tel.: 08161/600 - 33361

Fax: 08161/600 - 93362 

E-Mail: info-zulassung[at]kreis-fs.de

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörde

Montag u. Mittwoch:­ 7.30 - 14 Uhr

Dienstag u. Donnerstag: 7.30 - 16.30 Uhr

Freitag: 7.30 - 12 Uhr

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei

besonders hohem Andrang bereits 30 Minuten

früher Annahmeschluss sein kann.

Die Kfz-Zulassungsbehörde ist auch ohne Termin erreichbar.


 

Aktuelle Wartezeit in der Kfz-Zulassungsstelle

Bürgerservice

Online-Termin-Reservierung in der Kfz-Zulassungsstelle

Hier können Sie sich online Ihren Wunschtermin in der Kfz-Zulassungsstelle Freising reservieren und damit Wartezeit sparen.

 

Pro Termin sind derzeit nur 3 Vorgänge zulässig.

Zulassungsstelle online

Sie wollen ein neues Fahrzeug anmelden, wollen es abmelden, auf einen anderen Halter umschreiben oder wiederzulassen? Dann besuchen Sie das Bürgerservice-Portal des Landkreises Freising.

 

Hier können Privatpersonen und juristische Personen (Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind) Benutzerleitfäden für die i-Kfz Stufe 4 herunterladen.

Wunschkennzeichen-Reservierung

Sie wollen Ihr Wunschkennzeichen des Landkreises Freising bequem online reservieren?

 


Kraftfahrzeugbestand im Landkreis Freising

Fahrzeugbestand im Landkreis Freising

Kfz.-Steuer: Neue Zuständigkeit

Für die Besteuerung von Fahrzeugen ist das Hauptzollamt in Regensburg, Kfz-Steuerstelle, Junkerstr. 12, 93055 Regensburg zuständig.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte ausschließlich an:

Informations- und Wissensmanagement Zoll

Tel.Nr.: 0351/44834-550

E-Mail: info.kraftst[at]zoll.de

 

Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen

Ab dem 01.06.2021 müssen Fahrzeuge, die mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland gebracht werden, der Zulassunsbehörde in Freising zur Identifizierung vorgefahren werden.

Das E-Kennzeichen

Das neue E-Kennzeichen wird für Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge ausgegeben. Für reine Elektroautos bestehen dabei keine Einschränkungen. Hybrid- und Brennstoffzellenfahrzeuge müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit sie mit einem E-Kennzeichen zugelassen werden können.


Alle Vorgänge der Kfz-Zulassungsbehörde

Übersicht aller Vorgänge der Kfz.-Zulassungsbehörde

Alle Vorgänge der Kfz.-Zulassungsbehörde auf einem Blick! Was Sie benötigen und was Sie beachten müssen!


Formulare


Weitere Informationen

Zulassungsunterlagen

  • Überprüfen Sie Ihre Zulassungsunterlagen auf Vollständigkeit. Unsere INFO-Sachbearbeiterinnen (siehe Zentrale Information) sind Ihnen hierbei gerne telefonisch und persönlich behilflich.
  • Halten Sie Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) bereit, bzw. füllen Sie vorab das SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer sorgfältig aus.
     

Wartezeiten

Erfahrungsgemäß entstehen in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 13.00 Uhr, bedingt durch die über Mittag reduzierte Schalterbesetzung, längere Wartezeiten. Hochbetrieb und dadurch ebenfalls längere Wartezeiten haben wir vor allem an Tagen vor und nach Feiertagen und am Quartalsende. Nutzen Sie unsere großzügigen Öffnungszeiten!

 

Fahrzeugverkauf 

Bitte teilen Sie dies unverzüglich Ihrer Zulassungsbehörde mit. Am besten, Sie lassen uns den Kaufvertrag zu kommen – gerne per Fax 08161/600-306 oder e-mail: Verwaltung.Zula@kreis-fs.de. Der Kaufvertrag muss das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers enthalten.  Der Käufer muss durch Unterschrift bestätigen, dass er die Fahrzeug-Papiere, die Kennzeichenschilder und das Fahrzeug erhalten hat.

Bitte verständigen Sie auch Ihre Versicherung über den Verkauf Ihres Fahrzeuges.

Leasingbriefe bzw. sicherungsübereignete Fahrzeugbriefe

Sie haben Ihr Fahrzeug geleast bzw. mittels einer Finanzierung (Sicherungsübereignung) erworben? Bei Zulassungen oder Änderungen der Fahrzeugunterlagen wird meistens die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.

 

Daher bitten wir, informieren Sie Ihre Bank oder Ihren Leasingpartner, bei der/dem die Zulassungsbescheinigung Teil II aufliegt darüber, dass Änderungen oder sonstige Zulassungsangelegenheiten in unserer Zulassungsbehörde zu erledigen sind. Die Bank schickt die Zulassungsbescheinigung Teil II zu uns, damit wir die anstehenden Angelegenheiten bearbeiten können.

 

Wir raten Ihnen, telefonisch nachzufragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Bank bei uns eingegangen ist. So können Sie sich unnötige Unannehmlichkeiten ersparen.

Zulassungsbereich Moosburg

Sollten Sie einen Umzug innerhalb unseres Landkreises ins Stadtgebiet Moosburg durchführen, so handelt es sich um eine Umschreibung von ausserhalb in den Zulassungsbezirk der Kfz.-Zulassungsbehörde Moosburg.

 

Wird der Wohnort vom Stadtgebiet Moosburg innerhalb unseres Landkreises in eine andere Gemeinde vollzogen, so handelt es sich auch hier um eine Umschreibung von ausserhalb und zwar in den Zulassungsbezirk der Kfz.-Zulassungsbehörde Freising.

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle