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Elektronische Fischereierlaubnisscheine

Online-Fischereierlaubnisscheine stellen ab sofort eine Ergänzung zu den Erlaubnisscheinen in Papierform dar. Wegen einer Gesetzesänderung ist nach einer erfolgreichen Erprobungsphase das Ausstellen der Fischereierlaubnisscheine (nicht zu verwechseln mit dem Fischereischein) nun dauerhaft auch in elektronischer Form möglich.

 

Elektronische Fischereierlaubnisscheine dürfen, wie auch in Papierform, nur mit Genehmigung des Landratsamtes Freising ausgestellt werden. Fischereivereine, die Erlaubnisscheine im Online-Verfahren ausgeben möchten, müssen dies also ausdrücklich beim Landratsamt beantragen – auch dann, wenn der zuletzt erteilte Genehmigungsbescheid noch gültig ist. Neben der Art der beantragten Erlaubnisscheine (Jahres-, Wochen-, oder Tagesschein) muss das Verfahren (schriftlich oder online) im Antrag genannt werden, ebenso wie der Anbieter, dessen Verfahren der Antragsteller nutzen möchte, und die genaue Anzahl der Erlaubnisscheine. Es dürfen nur zugelassene Anbieter benannt werden. Diese sind auf der Internetseite des Landesfischereiverbandes Bayern unter https://lfvbayern.de/fischen/angelfischerei/rechtliches/online-erlaubnisschein-weitere-details-bekannt-gegeben-2296.html abrufbar.

 

Zu beachten ist auch, dass Fischereivereine, die während der Erprobungsphase elektronische Fischereierlaubnisscheine beantragt und diese befristet genehmigt bekommen haben, das Online-Verfahren erneut beantragen müssen.

 

Bei Fragen kann man sich per E-Mail an JagdundFischerei[at]kreis-fs.de oder telefonisch unter 08161/600-363 an die Untere Fischereibehörde am Landratsamt Freising wenden.

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