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Weitere Unterkünfte für Asylbewerber im Landkreis Freising

Die Regierung von Oberbayern weist dem Landkreis Freising aktuell alle 14 Tage circa 50 Schutzsuchende zu. Deren Unterbringung ist eine originär staatliche Aufgabe, die der Freistaat Bayern den bayerischen Landkreisen gegen Kostenerstattung zur Erledigung zugewiesen hat. Die im laufenden Jahr geschaffenen Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen sind momentan nahezu erschöpft. Es ist nach wie vor das größte Anliegen des Landratsamtes Freising, trotz der immer noch hohen Zugangszahlen den sozialen Frieden im Landkreis zu wahren und insbesondere keine Turnhallen mehr für die Unterbringung zu nutzen. Schülerinnen und Schüler sowie Vereine sollen nicht wieder Einschränkungen durch die Belegung von Turnhallen erleiden müssen.

 

Das Landratsamt wird daher das Dachgeschoss des Stabsgebäudes in der General-von-Stein-Straße 1 als Notunterkunft herrichten.  Das Bayerische Rote Kreuz, die Freiwilligen Feuerwehren, die Johanniter und das THW werden am kommenden Samstag, 2. Dezember, tatkräftig beim Aufbau der Betten unterstützen.

 

Zudem hat der Freistaat Bayern angeboten, das leerstehende Studentenheim in der Giggenhauser Straße in Freising zu renovieren, um es voraussichtlich ab April 2024 als Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können.

 

Das Landratsamt lässt die Freisinger Bevölkerung mit den Flüchtlingsunterkünften nicht allein. Durch einen funktionierenden Sicherheitsdienst und eine engmaschige sozialpädagogische Betreuung hat die Behörde durchweg gute Erfahrungen mit den Flüchtlingsunterkünften gemacht – zuletzt etwa in der Gemeinde Hallbergmoos, in der eine Unterkunft ähnlicher Größe errichtet wurde. Um die Bevölkerung möglichst frühzeitig über die Situation zu unterrichten, plant das Landratsamt, in den kommenden Wochen Informationsveranstaltungen für die Anlieger beider Unterkünfte durchzuführen.

 

Das leerstehende Studentenwohnheim in der Giggenhauser Straße in Freising wird momentan entrümpelt. Foto: LRA Freising

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