Der Landkreis Freising beabsichtigt, die Sporthallen an den Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises ab dem 1. Oktober 2020 wieder für den Vereinssport zu öffnen. Eine frühere Freigabe ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Der Schulsport startet am kommenden Montag, 21. September. Bis zur angekündigten Vereinsfreigabe werden die Sporthallen teilweise für schulische Zwecke genutzt (Elternabende, Konferenzen). Ausgenommen von der Öffnung sind wegen baulicher Maßnahmen die Hallen am Camerloher-Gymnasium Freising und am Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium Moosburg.
Der Landkreis hat für alle Hallen ein individuelles Hygienekonzept erstellt. Dort ist unter anderem geregelt, dass
- der Zutritt nur mit Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen darf,
- eine Begrenzung auf 20 Personen pro Halleneinheit zu beachten ist,
- keine Zuschauer zugelassen sind (wird fortlaufend geprüft),
- die Kontaktdaten aller Teilnehmer bei jeder Nutzung zu erfassen sind,
- die Duschen aus hygienischen Gründen nicht nutzbar sind,
- an schulfreien Tagen (Ferien und Feiertage) grundsätzlich keine Nutzung gestattet wird.
Die Vereine müssen vor der Nutzung zusätzlich ein eigenes Hygienekonzept für die jeweilige Sportart vorlegen. Dafür haben sie bis 28. September Zeit. Bei der Prüfung wird die Landkreisverwaltung auf den zeitlichen Bedarf der Vereinsnutzung eingehen.
Die allgemeinen Reinigungsleistungen erfolgen regelmäßig auf der Basis der aktuell gültigen Vorgaben. Eine Änderung der Vereinsnutzung ist jederzeit je nach aktueller Situation des Schulbetriebs oder anderen pandemiebedingten Einschränkungen möglich. Dabei achtet der Landkreis vorrangig darauf, dass der Schulsport stattfinden kann. Diese Vorgehensweise ist mit der Stadt Freising grundsätzlich abgestimmt, die die Öffnung ihrer Sporthallen vergleichbar handhabt.