Schon seit der ersten Corona-Welle im Frühjahr gilt auf den Wertstoffhöfen des Landkreises Freising eine Maskenpflicht. Aufgrund der neuesten Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19. Januar wird die Pflicht, eine FFP2-Maske oder eine Maske mit vergleichbarem genormten Standard in bestimmten Bereichen zu tragen, ab sofort auch für die Wertstoffhöfe übernommen. Personen, die Abfälle anliefern und dort direkt in Kontakt mit anderen Personen kommen können, müssen einen entsprechenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Für das Personal der Wertstoffhöfe gilt unverändert eine Maskenpflicht, jedoch nicht zwingend das Tragen einer FFP2-Maske.