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Das Jugendamt sucht ehrenamtliche Vormünder

Das Jugendamt am Landratsamt Freising sucht für die Begleitung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen Bürgerinnen und Bürger, die Vormundschaften für diese Jugendlichen übernehmen wollen.

 

Die Aufgabe der Ehrenamtlichen ist es, als gesetzliche Vertreterin oder Vertreter alle relevanten Aufgaben für die Jugendlichen zu erledigen und die vollumfängliche rechtliche Vertretung zu übernehmen. Hierzu gehören persönliche Kontakte zu den Kindern und Jugendlichen, die Verwaltung deren Vermögens, Entscheidungen zum Aufenthaltsort, schulische/berufliche Angelegenheiten, die Unterbringungsart und gesundheitliche Maßnahmen. Sie begleiten die Jugendlichen im Asylverfahren und sind verpflichtet, Stellungnahmen für die Gerichte zu erstellen. Grundlage für die ehrenamtlichen Vormünder sind die Vorschriften der §§ 1778 und 1779 BGB.

 

Folgende Voraussetzung für die Übernahme einer Vormundschaft sollten die Bürgerinnen und Bürger erfüllen:

  • Mindestalter 25 Jahre
  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
  • Bereitschaft zur engen Kooperation mit Fachdiensten innerhalb eines Jugendamts (z.B. sozialer Dienst, Pflegekinderdienst, wirtschaftliche Jugendhilfe)
  • Bereitschaft zur Kooperation mit Beratungsstellen und anderen Beteiligten (Herkunftseltern, Pflegeeltern, Jugendhilfeeinrichtungen)
  • Sensibilität und Wertschätzung im Umgang mit Kindern/ Jugendlichen und anderen Personen ihres Umfeldes
  • Kommunikationsfähigkeit mit Kindern und Jugendlichen
  • Fähigkeit zur selbstkritischen Auseinandersetzung und Reflexion der eigenen Position und des eigenen Handelns
  • Bereitschaft, Entscheidungen alleinverantwortlich zu treffen und diese auch transparent zu machen
  • Organisationsfähigkeit

 

Das Jugendamt würde sich freuen, wenn sich möglichst viele Interessierte von dieser Aufgabe für die jungen Menschen angesprochen fühlen.

 

Wer sich für die Aufgabe interessiert oder Fragen hierzu hat, kann sich an Gabriele Schäffler, E-Mail: gabriele.schaeffler[at]kreis-fs.de, Telefon: 08161/600-232, und Marion Arndt, E-Mail: marion.arndt[at]kreis-fs.de, Telefon 08161/600-244, wenden.

 

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