Am Sonntag, 18. April, lag die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Freising den dritten Tag in Folge über einem Wert von 200. Damit gilt für den Einzelhandel ab Dienstag, 20. April, folgende Regelung: Die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt. Vorbestellte Waren können in Ladengeschäften abgeholt werden (sog. „Click & Collect“).
Öffnen dürfen der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.