Wiederzulassung auf den selben Fahrzeughalter
Bei Zulassungen nach einer Außerbetriebssetzung auf den selben Fahrzeughalter müssen folgende Unterlagen
der Kfz.-Zulassungsbehörde vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung
- gültigen Nachweis der Sicherheitsprüfung (falls erforderlich)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf die die Zulassung durchgeführt werden soll
- Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlichzum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde!
Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular) wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
- eventuell noch vorhandene Kennzeichenschilder zur Bestempelung
Zusätzlich bei Personenfirmen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
- Gewerbeanmeldung
Zusätzlich bei juristischen Personen (z.B. GmbH):
- Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
- Handelsregisterauszug