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Kommunalaufsicht

Kommunale Angelegenheiten

  • Beratung der Bürgermeister, Mandatsträger, des Personals der Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie von Zweckverbänden, Schul- und sonstigen Verbänden, Verwaltungsgemeinschaften und von Gemeindebürgern
  • Rechtsaufsichtliche Überprüfung und Genehmigung der Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen sowie der Haushalte und Nachtragshaushalte von Gemeinden und Verbänden; Festlegung von Auflagen; Überwachung der Haushaltseingänge  
  • Rechtsaufsichtliche Stellungnahmen, Satzungsrecht, rechtsaufsichtliche Anordnungen, Ersatzvornahmen, Eingaben, Genehmigungen, Petitionen und Beschwerden, Dienstaufsicht über die Bürgermeister, Wahrnehmung des Informationsrechtes, Gemeindegrenzänderungen
  • Durchführung von Widerspruchsverfahren in Beitragsangelegenheiten (Festsetzung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen), von Beiträgen und Gebühren für Wasseranschluss und Kanalherstellung, in Gewerbesteuer-, Grundsteuer-, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuerfestsetzungen, bei Kostenerstattungen für Feuerwehreinsätze  durch die Gemeinden.
  • Stellungnahmen zu Zuschussanträgen der Gemeinden zum Bau von Schulen, Kindergärten und anderen lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen
  • Kommunaler Straßenbau (Förderung nach FAG und BayGVFG) und Straßenunterhaltszuweisungen nach FAG.

 

Ansprechpartner: Herr Ostermaier, Herr Servatius, Frau Besenrieder, Frau Egger, Frau Loibl, Frau Pilz

 

  • Rechtliche und organisatorische Vorbereitung, Abwicklung, Aufbereitung und Prüfung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirkstags- Gemeinde- und Landkreiswahlen, Volksbegehren und – entscheiden; Bürgerbegehren und –entscheide

 

Ansprechpartner: Herr Ostermaier, Herr Servatius, Frau Besenrieder

 


Sportförderung des Freistaates Bayern

Vereinspauschale

Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige freiwillige Aufgabe. Sie fördern insbesondere die Vereine.

Der Freistaat Bayern beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.

Seit dem 01. Januar 2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalisierter Form, der sogenannten Vereinspauschale.

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports

 

Informationen für das Antragsjahr 2024

Zur Beantragung der Vereinspauschale 2024 benötigen Sie das zur Verfügung gestellte Antragsformular. Wir möchten Sie insbesondere auf den Onlineantrag hinweisen.

Für den Onlineantrag stehen Ihnen zwei Authentifizierungsmöglichkeiten zur Verfügung: Mein Unternehmenskonto ELSTER-Zertifikat und die BayernID (Authega Elster-Zertifikat, Online-Ausweisfunktion eID).

 

Hier geht es zum Online-Antrag.  

 

Welche Trainer- und Übungsleiterlizenzen anerkannt werden können Sie der Lizenzliste gem. Nr. 5.1.6.2 SportFöR entnehmen.

Möglicherweise wird es im Antragsjahr 2024 Änderungen bezüglich der Anerkennung von Lizenzen geben, wir weisen Sie daher ausdrücklich daraufhin alle im Verein eingesetzten Trainer- und Übungsleiterlizenzen anzugeben.

 

Zudem bitten wir Sie um Beachtung der Datenschutzhinweise.

 

Ferner müssen Sie dieses Jahr keine „Erklärung zur Einreichung von Lizenzen“ vorlegen. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die „Erklärung zur Teilung von Lizenzen“ beizulegen.

 

Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

  • Ausgefülltes Antragsformular/Onlineantrag
  • ggf. Erklärung zur Teilung von Lizenzen
  • Lizenzen (Original oder Kopie)
  • Kopie von Freistellungsbescheid oder Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid (tlw. nach §5 Abs. 1 Nr. 9 KStG befreit) → falls Nachweis nicht in den vergangenen zwei Jahren vorgelegt wurde

 

Informationen zum Energiepreiszuschuss 2023

Entsprechend der Richtlinie über die Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine wurde mit der Vereinspauschale 2023 ein allgemeiner Energiepreiszuschuss in Höhe von 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023 ausbezahlt.

 

Hat Ihr Verein bis 30. April 2024 keinen Verwendungsnachweis vorgelegt, wird der ausbezahlte Energiepreiszuschuss in voller Höhe von der Vereinspauschale 2024 abgezogen.

 

Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“

Die Bayerische Staatsregierung möchte die Schwimmfähigkeit der Kinder mit ihrem Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ wirkungsvoll unterstützen.

Alle Vorschulkinder des Kindergartenjahres 2024/2025 erhalten zu Beginn des neuen Kindergartenjahres einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des "Seepferdchens". Vorschulkinder die keine schulvorbereitende Kindertageseinrichtung besuchen, können einen Gutschein mit dem Formular "Antragsformular Vorschulkinder 2024/2025" beim Landratsamt Freising beantragen.

Die ausgehändigten Gutscheine können bei allen bayerischen Schwimmvereinen, der Wasserwacht, der DLRG und auch bei privaten Anbietern (privat Schwimmschulen oder kommunale Bäder) eingelöst werden.

Bitte erkundigen Sie sich unbedingt im Vorfeld bei dem Kursanbieter Ihrer Wahl, ob er die Gutscheine annimmt.

Die Kursanbieter reichen ihre Anträge auf Zuwendungen mit beigefügtem Excel-Vordruck beim Landratsamt Freising ein.

Zu beachten ist auch, dass der Kursleiter/die Kursleiterin die nötigen Mindestqualifikationen erfüllt (s. "Mindestqualifikation Kursleiter*in").

 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Teilnehmerliste des abzurechnenden Kurses mit folgenden Angaben
  • Name, Geburtsdatum und Wohnort der Teilnehmer
  • Beginn und Ende des Kurses
  • Höhe der regulären Kursgebühr
  • Name der Kursleiterin oder des Kursleiters
  • Qualifikation der Kursleitung
  • Zugehörige Gutscheine
  • Nachweis über Qualifikation der Kursleitung

 

Wegen der Knappheit des Angebotes an für die Kurse zur Verfügung stehenden Wasserflächen und langer Wartelisten bei den jeweiligen Schwimmkursanbietern wird der Bewilligungszeitraum für die Gutscheinaktion 2023/2024 bis zum 31.12.2024 verlängert. Die Gutscheine sind demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12.09.2023 und dem 31.12.2024 stattfindet. Die Antragsfrist für die Kursanbieter wird entsprechend auch verlängert. Demnach können Anträge ("Antragsformular für Kursanbieter 2023/2024") bis zum 31.03.2025 eingereicht werden.

Die Gutscheinaktion 2024/2025 beginnt am 29.07.2024 und endet am 31.08.2025. Die Gutscheine sind für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 29.07.2024 und dem 31.08.2025 stattfindet. Die Kursanbieter können ihre Anträge ("Antragsformular für Kursanbieter 2024/2025") für 2024/2025 bis zum 30.11.2025 beim Landratsamt Freising einreichen.

 

Die Antragsunterlagen gehen entweder per Mail an sportfoerderung[at]kreis-fs.de oder per Post an Landratsamt Freising, SG R3 – Kommunalaufsicht, z. Hd. Fr. Wöhrl, Landshuter Str. 31, 85354 Freising.

 

Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Bayerisches Innenministeriums


Ansprechpartner

Zentrale E-Mail-Adresse:

Damit wir Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten können und ein Mailzugang auch bei Urlaub oder Krankheit sichergestellt wird, bitten wir Sie, unsere zentrale E-Mail-Adresse zu nutzen:
kommunalaufsicht[at]kreis-fs.de

Herr Ostermaier

Sachgebietsleiter

Zimmer 11, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.:  08161/600-430 41

Fax: 08161/600-662

 

Herr Servatius

Stellvertretender Sachgebietsleiter

Zimmer 10, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.: 08161/600-430 42

Fax: 08161/600-662

E-Mail: jochen.servatius[at]kreis-fs.de

 

 

Frau Besenrieder

Mo. bis Fr. vorm.

Zimmer 8, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.: 08161/600-430 43

Fax: 08161/600-662

E-Mail: tanja.besenrieder[at]kreis-fs.de

 

 

Frau Egger

Zimmer 9, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.:  08161/600-430 46

Fax: 08161/600-662

E-Mail: monika.egger[at]kreis-fs.de

 

 

Frau Loibl

Mo., Di., Do. und Fr. vorm.

Zimmer 8, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.: 08161/600-430 45

Fax: 08161/600-62157

E-Mail: gabriele.loibl[at]kreis-fs.de

Frau Pilz

Zimmer 9, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.: 08161/600-430 17

Fax: 08161/600-662

E-Mail: annesophie.pilz[at]kreis-fs.de

 

 

Frau Wöhrl

Mo. bis Do. vorm.

Zimmer 9, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.: 08161/600-430 48

Fax: 08161/600-662

E-Mail: alexandra.woehrl[at]kreis-fs.de

 

 

Frau Bran

Zimmer 10, Münchner Str. 8

Postanschrift: Landshuter Str. 31

Tel.: 08161/600-430 44

Fax: 08161/600-662

E-Mail: teona.bran[at]kreis-fs.de

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