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Reisegewerbe

Wer

  • außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung, oder
  • ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben
  • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt,

bedarf einer Reisgewerbekarte.

 

Diese erhalten Sie auf Antrag und nach positiver Prüfung Ihrer Zuverlässigkeit beim SG 32.



Ansprechpartner

Herr Scheer
Tel.: 08161/600-33208
Fax: 08161/600-93200
E-Mail: gewerbeamt@kreis-fs.de