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Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung

Seit dem 1. Dezember 2018 amtiert Frau Gudrun Brendel-Fischer, MdL als neue Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung. Die Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung gehört nicht dem Kabinett an sondern hat die Aufgabe die Staatsregierung "in Fragen der Integration-, Asyl- und Migrationspolitik" zu beraten und zu unterstützen.

Die Geschäftsstelle der Bayerischen Integrationsbeauftragten ist der Bayerischen Staatskanzlei zugeordnet.
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.integrationsbeauftragte.bayern.de.

Bildungskoordination für Neuzugewanderte

Bei der Kommunalen Koordinierungsstelle der Bildungsangebote für Neuzugewanderte stehen eine Bestandsaufnahme zur Verbesserung der Orientierung, die Erfassung des Bedarfs, gegebenenfalls die Entwicklung von geeigneten Maßnahmen und die Vernetzung aller Akteure im Fokus. Die Tätigkeit des Bildungskoordinators für Neuzugewanderte kommt allen Menschen zu Gute, die neu in den Landkreis eingewandert sind und dauerhaft im Landkreis bleiben werden. Die Stelle lief zum 1. Juni 2021 aus.

Integrationskampagne "Dazu gehören – Integration in Bayern“

Das Portal „Dazu gehören – Integration in Bayern“ liefert gebündelte Informationen für Zuwanderer, Einheimische und Ehrenamtliche. Auf dieser Website gibt es u. a. Infos über das Zusammenleben in Bayern, Anlaufstellen und nützliche Links sowie Beispiele aus der Praxis rund um das Themenfeld Integration.

Integrationskurse

Wichtige Informationen zum Thema „Integrationskurse“ erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

"Aktion zusammen wachsen"

Bei der Suche nach Patenschafts- und Mentoringprojekten in der Nähe hilft die Projektdatenbank der „Aktion zusammen wachsen”. Sie umfasst Projekte aus dem gesamten Bundesgebiet und wird laufend erweitert.Außerdem kann man eigene Projekte anmelden.

ZBFS-Integrationsamt wird zu ZBFS-Inklusionsamt

Zur Information und besseren Abgrenzung von "Integration" und "Inklusion":

Mit Inkrafttreten des Bayerischen Teilhabegesetzes I (BayTHG I) zum 17. Januar 2018 hat sich im Zentrum Bayern Familie und Soziales die Amtsbezeichnung geändert und lautet jetzt Inklusionsamt.

​In Bayern werden somit die Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) vom Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales wahrgenommen.

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Leitfaden zur kommunalen Integrationsarbeit

Integration ist ein langfristiger Prozess, der vor Ort stattfindet. Die Kommunen sind die Orte des Zusammenlebens, wo die Integration und die Vielfalt gestaltet werden kann. In einem Leitfaden hat der Integrationsbeauftragte der Bayerischen Staatsregierung die häufigsten Problemfelder des Integrationsprozess und die wichtigsten Punkte zur Umsetzung und Durchführung eines kommunalen Integrationskonzeptes zusammengefasst.

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