Zulassung von Lebensmittelunternehmen
Betriebe, die Lebensmittel in Verkehr bringen (auch nicht-gewerbliche Lebensmittel-Unternehmer), müssen sich bei der zuständigen Behörde (Landratsamt Freising) registrieren lassen.
Ggf. ist darüber hinaus eine Zulassung erforderlich. Eine Zulassung für einen Lebensmittelbetrieb erteilt die Regierung von Oberbayern. In der Vorbereitung unterstützen die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen des Veterinäramtes in ihrer Funktion als Sachverständige die zur Zulassung anstehenden Lebensmittelbetriebe.