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Übersicht der Vorgänge/ Zulassungsnavigator

Eine Zulassung ist seit Inkrafttreten der Fahrzeugzulassungsverordnung 2007 nur noch ausschließlich auf den Hauptwohnsitz möglich.    

 

Grundsätzlich benötigen Sie für die Zulassung Ihres Fahrzeuges folgende Unterlagen:

 

  • Fahrzeugbrief (alt) / Zulassungsbescheinigung II (neu)
  • Fahrzeugschein (alt) / Zulassungsbescheinigung I (Vorderseite)Zulassungsbescheinigung I (Rückseite) (neu)
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Elektronische Versicherungsbestätigung - eVB-Nr. (früher Doppelkarte)
  • gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist und diese nicht übernommen werden sollen
  • Vollmacht (Formular)Open this document with ReadSpeaker docReader mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
  • SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (FormularOpen this document with ReadSpeaker docReader)
  • Bei der Zulassung auf eine Firma Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Kaufvertrag bei Import Fahrzeugen

 

Sollten Sie bereits neue Kennzeichen-Schilder bestellt oder gekauft haben, so sind diese bei der Zulassung zur Siegelung vorzulegen. 

 

Aktuelle Liste der Gebühren


Weiterführende Informationen

Was wollen Sie machen?

Die einzelnen Vorgänge sind für Sie hier noch einmal aufgeführt. Sollten Sie dennoch Fragen zu speziellen Zulassungen haben, stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch unter  08161 / 600-333 61 zur Verfügung.

 

Bürgerservice Kontakt

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