Neufahrzeug - Anmeldung
Bei Zulassungen auf Privatpersonen müssen folgende Unterlagen der Kfz.-Zulassungsbehörde
vorgelegt werden:
Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis und C.o.C (EU-Übereinstimmungserklärung), ggf. Datenblatt und / oder Gutachten
Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf die die Zulassung durchgeführt werden soll
Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch die Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde!
- Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat (Vollmacht) wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
zusätzlich bei Personenfirmen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
Gewerbeanmeldung
Zusätzlich bei juristischen Personen (z.B. GmbH):
- Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
- Handelsregisterauszug
Hinweise
- Sollte keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegen, so ist das Fahrzeug zur Identifizierung vorzuführen.