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Ukraine - Sonderregelungen für Kriegsflüchtlinge

► Grundsätzliches & Information:

Der EU-Rat hat am 18. Juli 2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung Nr. (EU) 2022/1280 ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.

Gemäß Art. 9 Absatz 2 der Verordnung endet die Geltung dieser Verordnung am 5. März 2026, bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht. Das BMI hat entsprechende Hinweise zu den anspruchsberechtigten Personen auf seiner Homepage veröffentlicht.

Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.


► Was ist jetzt zu tun?

 
Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:

Sie müssen bis zum Ablauf des Schutzstatus nichts unternehmen. Ihr ukrainischer Führerschein wird auf Basis der o.g. Verordnung derzeit in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.
 

Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein:

Kann bei Vorlage eines digitalen Führerscheins durch Abfrage bei den ukrainischen Behörden bestätigt werden, dass eine Fahrberechtigung besteht, wird diese anerkannt.

 

Sie haben einen ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:

Wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle Ihres Hauptwohnsitzes. Wenn Sie im Landkreis Freising wohnen, wenden Sie sich bitte an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de mit folgenden Daten:
 

  • Seriennummer des ukrainischen Führerscheins (3 Buchstaben),
  • Führerschein-Nummer und
  • Geburtsdatum


Sie sind ukrainischer Berufskraftfahrer:

Soweit Sie Fahrten durchführen, für die eine Berufskraftfahrerqualifizierung nach § 1 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz erforderlich ist, ist grundsätzlich eine Grundqualifikation erforderlich, die i.d.R. über die Schlüsselzahl 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis nachzuweisen ist. Die Anerkennung nur des ukrainischen Führerscheins ist hier nicht ausreichend.

Unter der Voraussetzung einer ergänzenden Schulung und Prüfung räumt die Verordnung (EU) 2022/1280 den Mitgliedstaaten die Option ein, ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise begrenzt auf die Dauer des Schutzstatus anzuerkennen. Das BMDV hat ein Rechtsetzungsverfahren auf den Weg gebracht, um die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Fahrerqualifizierungsnachweise in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden. Bis zur Umsetzung in das nationale Recht können ukrainische Fahrerqualifizierungsnachweise nicht anerkannt werden. 


► Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Sonderregelungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge finden Sie hier:
 

 


► Noch Fragen?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

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