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Erteilung und Erweiterung

► Grundsätzliches & Information:

Der Antrag ist grundsätzlich in der Behörde zu stellen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Eine Ausbildung oder Fahrprüfung kann unter gewissen Umständen und mit bestimmten Voraussetzungen dennoch in einem anderen Landkreis stattfinden.

 

Anträge können bereits 6 Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters gestellt werden. Eine Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Der Führerschein darf allerdings erst mit Erreichen des Mindestalters ausgehändigt werden.

 

Ist der Antrag gestellt, von uns geprüft und bearbeitet, wird ein sog. Prüfauftrag erteilt. Das bedeutet die zuständige Prüfstelle sowie Ihre Fahrschule erhalten die Information, dass Sie nun die notwendige(n) Prüfung(en) ablegen dürfen.

 

Tipp: Wenn Sie bei Antragsstellung Ihre Emailadresse angeben, haben Sie die Möglichkeit den Bearbeitungsstand Ihres Prüfauftrags im TÜV-Portal einzusehen. Für Informationen hierzu, wenden Sie sich bitte an den TÜV oder Ihre Fahrschule.

 


► Antragsstellung & Antragsunterlagen:

Benutzen Sie bitte immer unsere Antragsunterlagen, um ggf. verzögernde Nachforderungen von fehlenden Unterlagen oder Informationen zu vermeiden.

Antrag auf Erteilung bzw. Erweiterung einer Fahrerlaubnis

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Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag immer vollständig ausfüllen, alles unterschreiben und die benötigen Unterlagen vollzählig beilegen. Unvollständige Anträge führen zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungsablauf. Nutzen Sie zur Eigenkontrolle gerne die Checkliste in den Antragsunterlagen.

 

Tipp: Beim Ausfüllen Ihrer Unterlagen und bei eventuellen Rückfragen, kann Ihnen in den meisten Fällen auch Ihre Fahrschule weiterhelfen.

 

Ihre Antragunterlagen reichen Sie bitte immer im Original bei uns ein. Sie können Ihre Unterlagen per Post an uns schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung ist nicht notwendig.

 

Tipp: Viele Fahrschulen sammeln die Anträge Ihrer Fahrschüler und geben diese dann zusammen bei uns ab. Fragen Sie gern in Ihrer Fahrschule nach.


► Bearbeitungsdauer & aktueller Stand:

Um Verzögerungen im Bearbeitungsablauf und dadurch entstehende Rückstände zu vermeiden, bitten wir Sie von telefonischen und auch Email-Anfragen zum tatsächlichen Eingang und aktuellen Stand Ihres Antrags abzusehen. Sobald wir Ihr Anliegen bearbeitet haben, erhalten Sie von uns Post.

 

Für eine ungefähre Einschätzung der aktuellen Bearbeitungsdauer, finden Sie HIER eine Übersicht.

 


► Erhalt des Führerscheins nach bestandener Prüfung

Grundsätzlich sind wir bemüht den Führerschein entsprechend vorzubereiten, dass Sie ihn bei Bestehen der Prüfung vom Prüfer direkt vor Ort ausgehändigt bekommen. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun.

 

In manchen Fällen ist dies jedoch nicht möglich. Das kann z.B. sein, wenn mehr als eine Klasse erworben wird oder wenn ein bereits bearbeiteter Antrag bzw. erteilter Prüfauftrag geändert wurde (z.B. Änderung von Klasse B auf B 197 o.ä.). In diesen Fällen können Sie Ihren Führerschein nach bestandener Prüfung zu den Öffnungszeiten bei uns im Amt abholen. Hierfür können Sie gerne online einen ►Termin vereinbaren.

 

Bitte mitbringen:               

  • gültiges Ausweisdokument
  • Prüfbescheinigung vom TÜV im Original
  • falls vorhanden: vorherige(r) Führerschein(e), BF17-Bescheinigung, o.ä.

 

Wird der Führerschein von einer anderen Person abgeholt, muss diese zusätzlich Folgendes mitbringen:                 

  • Vollmacht (bitte auch bei Erziehungsberechtigten)
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

 


► Noch Fragen?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

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