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Ausländische Umschreibung

► Grundsätzliches & Information:

Ob und wie lange ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig ist, hängt von einigen Faktoren ab, die individuell geprüft werden müssen. Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden. Die Überprüfung der Gültigkeit in Deutschland kann nur im Antragsverfahren und nur unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen erfolgen.

 

Der Antrag ist grundsätzlich in der Behörde zu stellen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. 

 

Tipp: Bitte beantragen Sie den Umtausch in einen deutschen Führerschein frühzeitig. Die Überprüfung des gesamten Sachverhalts kann in einigen Fällen durch externe Dokumentenprüfung etwas Zeit in Anspruch nehmen.

 


► Antragsstellung & Antragsunterlagen:

Um Ihnen den korrekten Antrag zukommen zu lassen, schicken Sie uns bitte folgende Unterlagen:

  • beidseitige Kopie des aktuellen Führerscheins

  • Kopie des Ausweisdokuments

  • aktuelle Meldebescheinigung

 

Wir senden ihnen die korrekten Unterlagen per Post an die Adresse, an der Sie gemeldet sind. Schicken Sie diese Unterlagen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit eventuell angeforderten Unterlagen an uns zurück. Eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung ist nicht notwendig.

 


► Bearbeitungsdauer & aktueller Stand:

Um Verzögerungen im Bearbeitungsablauf und dadurch entstehende Rückstände zu vermeiden, bitten wir Sie von telefonischen und auch Email-Anfragen zum tatsächlichen Eingang und aktuellen Stand Ihres Antrags abzusehen. Sobald wir Ihr Anliegen bearbeitet haben, erhalten Sie von uns Post.

 

Für eine ungefähre Einschätzung der aktuellen Bearbeitungsdauer, finden Sie HIER eine Übersicht.

 


► Erhalt des Führerscheins

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie per Post Bescheid, ab welchem Datum Sie Ihren Führerschein zu den Öffnungszeiten bei uns abholen können. Mit diesem Schreiben können Sie schon frühzeitig online einen ►Termin zur Abholung vereinbaren, um lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

 

Bitte mitbringen:               

  • gültiges Ausweisdokument
  • falls Prüfung notwendig: Prüfbescheinigung vom TÜV
  • falls noch vorhanden: bisheriger Führerschein im Original

 

Wird der Führerschein von einer anderen Person abgeholt, muss diese zusätzlich Folgendes mitbringen:                 

  • Vollmacht (bitte auch bei Erziehungsberechtigten)
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

 


► Noch Fragen?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

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Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
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