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Immissionsschutz - Genehmigungsbescheide


Die in Anlage 1 des Überwachungsprogramms des Landratsamtes Freising gelisteten Anlagen Immissionsschutz - Überwachung (kreis-freising.de) unterfallen dem Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über Industrieemissionen IE-RL. Nach § 10 Abs. 8a BImSchG sind bei Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie die Genehmigungsbescheide (auch Änderungsbescheide) sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes im Internet bekannt zu machen. Dies gilt für Bescheide seit dem 07.01.2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Informationen zu den von der Regierung von Oberbayern zu überwachenden Anlagen (Anlage 4 des Überwachungsprogramms) finden Sie unter Industrieemissionen; Anlagenüberwachung- Regierung von Oberbayern.