Sozialhilfe
Im Rahmen der Sozialhilfe werden u. a. folgende Leistungen erbracht:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt - unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Grundsicherung nach dem SGB XII kann für Personen gewährt werden, die die Altersgrenze erreicht haben. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für nach dem 31. Dezember 1946 Geborene gelten die im Gesetz angegebenen Altersgrenzen. Leistungsberechtigt ist auch, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll erwerbsgemindert ist und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
Hilfe zum Lebensunterhalt kann gewährt werden, wenn kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) besteht, d. h. im Wesentlichen, wenn jemand außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Diese Erwerbsminderung muss länger als sechs Monate, jedoch nicht auf Dauer vorliegen.
Hilfen zur Gesundheit
Hilfen zur Gesundheit kann man erhalten, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht und die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit werden die Leistungen im gleichen Umfang gewährt, wie sie von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.
Bestattungskosten
Die Kosten einer Bestattung können übernommen werden, soweit dies den zur Übernahme der Bestattungskosten Verpflichteten - meist Verwandte des/der Verstorbenen - nicht zuzumuten ist.
Hilfe zur Pflege
Fragen rund um die Leistungen der Hilfe zur Pflege, ab Pflegegrad 2, richten Sie bitte an den Bezirk Oberbayern.
Falls Sie nicht pflegeversichert sind bzw. sollten die Leistungen der Pflegeversicherung und Ihr Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, die erforderliche Pflege zu finanzieren, wenden Sie sich bitte an den
Bezirk Oberbayern
Pflegestützpunkt Freising
Münchner Straße 4
85354 Freising
Telefon: 089/2198-21065
E-Mail: beratung-fs[at]bezirk-oberbayern.de
Weiterführende Informationen:
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Formulare und Dokumente:
Ansprechpartner Sozialhilfe
Zuständigkeit: Rb - Schee,
Melanie Keller
Gruppenleitung
Tel.: 08161/600-324 21
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 631
Zuständigkeit: A - Galle
Isabella Krojer
Tel.: 08161/600-324 23
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 626
Zuständigkeit: Schef - Z,
Bettina Weilermann
Tel.: 08161/600-324 25
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 623
Zuständigkeit Ukrainehilfe
Nina Waser
Tel.: 08161/600-324 26
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 625
Zuständigkeit: Juf - Mo,
Saskia Fohrmann
Tel.: 08161/600-324 22
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 626
Zuständigkeit: Mp - Ra
Beate Erbe-Ihre
Tel.: 08161/600-324 24
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Mo-Di, Do-Fr
Zimmer: 629
Zuständigkeit Gallf - Jü
Michaela Brunner
Tel.: 08161/600-324 27
E-Mail: Sozialhilfe-SGB12[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag
Zimmer: 625
Ansprechpartner Unterhaltsprüfungen
Beate Erbe-Ihre
Zuständigkeit: A - Z
Tel.: 08161/600-324 24
E-Mail: beate.erbe-Ihrel[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag (außer Mittwoch)
Zimmer: 629
Ansprechpartner Rechtsbehelfe
Melanie Keller
Rechtsbehelfe
Gruppenleitung
Tel.: 08161/600-324 21
E-Mail: melanie.keller[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 631
Zur persönlichen Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin.