Sozialhilfe
Im Rahmen der Sozialhilfe werden u. a. folgende Leistungen erbracht:
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige vorrangige Leistung innerhalb des Sozialhilferechts. Sie springt - unabhängig von einer vorherigen Beitragszahlung zur Rentenversicherung - immer dann ein, wenn die Rente oder das sonstige Einkommen und Vermögen nicht für den Lebensunterhalt ausreicht. Grundsicherung nach dem SGB XII kann für Personen gewährt werden, die die Altersgrenze erreicht haben. Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, erreichen die Altersgrenze mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Für nach dem 31. Dezember 1946 Geborene gelten die im Gesetz angegebenen Altersgrenzen. Leistungsberechtigt ist auch, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und voll erwerbsgemindert ist und es unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
Hilfe zum Lebensunterhalt kann gewährt werden, wenn kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, sowie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) besteht, d. h. im Wesentlichen, wenn jemand außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes, weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Diese Erwerbsminderung muss länger als sechs Monate, jedoch nicht auf Dauer vorliegen.
Hilfen zur Gesundheit
Hilfen zur Gesundheit kann man erhalten, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht und die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Rahmen der Hilfen zur Gesundheit werden die Leistungen im gleichen Umfang gewährt, wie sie von der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden.
Bestattungskosten
Die Kosten einer Bestattung können übernommen werden, soweit dies den zur Übernahme der Bestattungskosten Verpflichteten - meist Verwandte des/der Verstorbenen - nicht zuzumuten ist.
Hilfe zur Pflege
Fragen rund um die Leistungen der Hilfe zur Pflege, ab Pflegegrad 2, richten Sie bitte an den Bezirk Oberbayern.
Falls Sie nicht pflegeversichert sind bzw. sollten die Leistungen der Pflegeversicherung und Ihr Einkommen/Vermögen nicht ausreichen, die erforderliche Pflege zu finanzieren, wenden Sie sich bitte an den
Bezirk Oberbayern
Servicestelle
Prinzregentenstr. 14, 80538 München
Telefon: 089/2198-21010 und -21011 und -21012
E-Mail: servicestelle@bezirk-oberbayern.de
Weiterführende Informationen:
Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Formulare und Dokumente:
Ansprechpartner Grundsicherung / HLU / Hilfen zur Gesundheit:
Zuständigkeit: Q - Schauen,
Melanie Keller
Gruppenleitung
Tel.Nr.: 08161/600-380
E-Mail: melanie.keller[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 631
Zuständigkeit: A - Gal
Isabella Krojer
Tel.Nr.: 08161/600-388
E-Mail: isabella.krojer[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 626
Zuständigkeit: Schaueo - Z,
Bettina Weilermann
Tel.Nr.: 08161/600-491
E-Mail: bettina.weilermann[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 623
Zuständigkeit Urkainehilfe
Andrea Dorn
Tel.Nr.: 08161/600-381
E-Mail: andrea.dorn[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 625
Zuständigkeit: Ii - Mitte,
Saskia Fohrmann
Tel.Nr.: 08161/600-396
E-Mail: saskia.fohrmann[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 626
Zuständigkeit: Mittf - P,
Beate Erbe-Ihre
Tel.Nr.: 08161/600-398
E-Mail: beate.erbe-ihre[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Mo-Di, Do-Fr
Zimmer: 629
Zuständigkeit Gam - Ih
Michaela Brunner
Tel.Nr.: 08161/600-593
E-Mail: Michaela.brunner[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag
Zimmer: 625
Ansprechpartner Hilfen in besonderen Lebenslagen / Bestattungskosten:
Roland Scherk
Zuständigkeit: A - Z
Tel.Nr.: 08161/600-284
E-Mail: roland.scherkl[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 579
Melanie Keller
Gruppenleitung
Tel.Nr.: 08161/600-380
E-Mail: melanie.keller[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 631
Ansprechpartner Unterhaltsüberprüfungen / Rechtsbehelfe:
Roland Scherk
Unterhaltsüberprüfungen /
Rechtsbehelfe
Tel.Nr.: 08161/600-284
E-Mail: roland.scherk[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 579
Melanie Keller
Gruppenleitung Rechtsbehelfe
Tel.Nr.: 08161/600-380
E-Mail: melanie.keller[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 631