Sprengstoffrecht
Für den Erwerb und den Umgang (ausgenommen das Herstellen) mit
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen,
- Böllerpulver zum Böllerschießen,
- Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
ist eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erforderlich. Diese wird nach Absolvierung eines entsprechenden Lehrgangs bei einem staatlich anerkannten Lehrgangträger erteilt. Für die Zulassung zum Lehrgang muss auf Antrag eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt werden.
Aktuelles
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Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich !
(Grundsätzlich nur zur erstmaligen Beantragung einer Erlaubnis notwendig) -
Wenn eine Sprengstofferlaubnis verlängert werden soll, wird folgendermaßen verfahren:
- Per Post zusenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes Freising einwerfen:
- Ausgefüllter Antrag inkl. Bestätigung vom Verein/Gemeinde
- Sprengstofferlaubnis im Original
- Kopie Prüfungszeugnis der sprengstoffrechtlichen Fachkunde - Nach Erledigung erhalten Sie die Sprengstofferlaubnis zusammen mit der Kostenrechnung per Postzustellungsurkunde (PZU) wieder zurück
- Per Post zusenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes Freising einwerfen:
Ansprechpartner
Buchstabe A – G + K
Frau Pitzl
Zimmer: 513
Tel.: 08161/600-331 25
Fax: 08161/600-93100
E-Mail: waffenrecht[at]kreis-fs.de
Buchstabe H
Frau Wetzka (Montag und Donnerstag nachmittags)
Zimmer: 515
Tel.: 08161/600-331 26
Fax: 08161/600-93100
E-Mail: waffenrecht[at]kreis-fs.de
Buchstabe I, J, L - O
Frau Schmid (Dienstag, Mittwoch und Freitag)
Zimmer: 515
Tel.: 08161/600-331 27
Fax: 08161/600-93100
E-Mail: waffenrecht[at]kreis-fs.de
Buchstabe P – Z
Herr Schneider
Zimmer: 513
Tel.: 08161/600-331 28
Fax: 08161/600-93100
E-Mail: waffenrecht[at]kreis-fs.de
Widerruf & Rücknahme von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen
Herr Alkofer
Zimmer: 511
Tel.: 08161/600-331 22
Fax: 08161/600-93100
E-Mail: waffenrecht[at]kreis-fs.de
Widerruf & Rücknahme von waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen
Frau Mayer
Zimmer: 511
Tel.: 08161/600-331 23
Fax: 08161/600-93100
E-Mail: waffenrecht[at]kreis-fs.de