Vorlesen

Untere Jagdbehörde

Ansprechpartner:

Frau Riedl

Tel.: 08161/600-331 20

Fax: 08161/600-93100

E-Mail: JagdundFischerei[at]kreis-fs.de

Für Jagdscheine:

Frau Neu

Tel.: 08161/600-331 21

Fax: 08161/600-93100

E-Mail: JagdundFischerei[at]kreis-fs.de

 

Vertretung:

Herr Alkofer

Tel.: 08161/600-331 22

Fax: 08161/600-93100

E-Mail: JagdundFischerei[at]kreis-fs.de


Jagdscheine:

Verlängerung

Ersterteilung Jagdschein

 

Ersterteilung Ausländerjagdschein

Ausländerjagdschein

Kosten

Dreijahres-Jagdschein: 150,00 €

Einjahres-Jagdschein: 60,00 €

Tages-Jagdschein: 15,00 €

Jugend-Jagdschein: 37,50 €

zuzüglich anfallende Postauslagen

 

Verlust

Sollte Ihr Jagdschein verloren gehen, setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung. Es wird Ihnen kostenpflichtig eine Zweitfertigung des Dokuments ausgestellt.


Hegeschauen:

Termine der öffentlichen Hegeschauen für das Jagdjahr 2023/2024:

1. Hegeschau am 25.04.2024 in Kirchdorf

2. Hegeschau am 26.04.2024 in Mauern

 


Schonzeitaufhebung:

Falls Sie eine Schonzeitaufhebung für Wildtiere beantragen möchten, informieren Sie sich bitte über die dafür vorliegenden Voraussetzungen (Leitfaden Schonzeitaufhebung). Anschließend können Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular an das Landratsamt übermitteln. 


Streckenlisten:

Bestätigung der Streckenlisten

Das Landratsamt bestätigt auf Wunsch der Revierpächter bzw. der Jagdvorsteher (bei Eigenbewirtschaftung) die Streckenliste des vergangenen Jagdjahres. Diese wird zur Beantragung der Aufwandsentschädigung für Schwarzwild bei der Bayerischen Staatsregierung benötigt.

 

Um die Bestätigung beantragen zu können, muss die gewünschte Streckenliste in Papierform unterschrieben dem Landratsamt vorliegen. Danach können Sie formlos (E-Mail, postalisch oder telefonisch) die Bestätigung beantragen.

 

Falls Sie die Schwarzwildprämie des Landkreises beantragen (20,00 €), erhalten Sie die bestätigte Streckenliste automatisch zugeschickt. Eine gesonderte Beantragung ist dann nicht erforderlich.

Vorlage der Streckenliste bis 10.04. beim Landratsamt

  • Gemäß § 16 Abs. 2 AVBayJG ist die Streckenliste nach einem vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) herausgegebenen Muster zu führen. Das bekannte Muster ist im Wildtierportal unter http://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms01/wald/jagd/dateien/streckenliste_a_b.pdf abrufbar.
  • Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung kann die Streckenliste zwischenzeitlich durch die Revierinhaber nicht nur elektronisch erfasst, sondern auch an die untere Jagdbehörde online übermittelt werden. Somit entfällt das manuelle Übertragen der papierbasierten Streckenliste in ein IT-System.
  • Da es jedoch derzeit noch nicht möglich ist, durch die Software das Unterschriftserfordernis nach § 16 Abs. 2 AVBayJG zu ersetzen, ist weiterhin eine unterschriebene Streckenliste erforderlich. Der Revierinhaber hat daher die elektronisch übermittelte Streckenliste auszudrucken und unterschrieben an die zuständige untere Jagdbehörde zu senden. Dieser Ausdruck wird als ein Muster nach § 16 Abs. 2 AVBayJG anerkannt.
  • Die Vorteile für die Revierinhaber bei Nutzung des Systems liegen auf der Hand: So kann die Streckenliste bereits im Laufe des Jahres fortlaufend in diesem System geführt werden. Damit entfällt die spätere manuelle Überführung in das System. Zum anderen sind diverse Plausibilitätsprüfungen integriert, so dass Fehleingaben möglichst vermieden werden (z. B. fälschliche Erfassung von Fallwild als erlegtes Wildes außerhalb der Jagdzeit). Zusätzlich werden die jeweiligen Summen automatisch gebildet, so dass auch hier eine mögliche Fehlerquelle ausgeschlossen und der Revierinhaber entlastet wird.

Jagdaufseher:

Die Untere Jagdbehörde kann auf Antrag der Revierinhaber von diesen vorgeschlagene oder angestellte, volljährige, zuverlässige Personen als Jagdaufseher bestätigen.

Die Aufgabe der bestätigten Jagdaufseher besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt des Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Informationen Jagdaufseher

 

Erforderliche Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Antrag Bestätigung Jagdaufseher)
  • unterschriebene Datenschutzerklärung (Datenschutz Jagdrecht)
  • 2 aktuelle Passbilder
  • Bestätigung über Jagdaufseherlehrgang oder Nachweis über forstliche Ausbildung oder Nachweis Berufsjäger

Falls kein Wohnsitz im Landkreis vorliegt werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Jagdscheins

Sonstiges:

Entwicklung von Leitlinien vor Ort zur Verbesserung der Waldverjüngung in den dauerhaft roten Hegegemeinschaften

Bitte beachten Sie dazu folgendes Informationsblatt: Leitlinien Waldverjüngung


Wildunfall:

Korrektes Verhalten bei Wildunfällen

  1. Bewahren Sie Ruhe und verlassen Sie den Unfallort nicht.                                                                           
  2. Schalten Sie die Warnblickanlage ein.
  3. Legen Sie Ihre Warnweste an.
  4. Sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab.
  5. Ein verletztes Tier unbedingt liegen lassen und in keinem Fall anfassen (Aggressionsgefahr).
  6. Melden Sie den Unfall der Polizei (110); auch wenn sich das verletzte Tier vom Unfallort entfern hat. Die Polizei wird sich mit dem zuständigen Jagdpächter in Verbindung setzen, welcher sich um das verletzte oder verendete Tier kümmern wird.

Aufgabenbereiche:

Jagdrecht

  • Abrundung der Jagdreviere
  • Beratung und Auskünfte
  • Bestellung Wildschadenschätzer
  • Bestätigung von Jagdaufsehern
  • Betreuung der Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild im Landkreis Freising
  • Genehmigung und Überwachung von Wildgehegen
  • Jagdgenossenschaften; Betreuung und Rechtsaufsicht
  • Öffentliche Hegeschau
  • Prüfung und Bestätigung von Jagdpachtverträgen
  • Sonstige jagdliche Angelegenheiten (z.B. Fütterungen, Wegerecht, Wildkrankheiten, Jagd- und Wildschäden)
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Jagdschein

  • Erteilung und Einziehung von Jagdscheinen
  • Prüfung der Gleichstellung ausländischer Jägerprüfungen
  • Prüfung der Gebührenermäßigung für Jagdscheine

Regelung der Bejagung

  • Genehmigung von Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk
  • Ausnahmen von der Schonzeit
  • Vollzug der Bundeswildschutzverordnung
  • Dreijährige Abschussplanung Rehwild
  • Einjährige Abschussplanung Rotwild der Landkreise Erding, Freising und München
  • Jagdrevier- und Wildstatistik

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