Jugendschutz
Kontakt
Büroräume:
Klinikum Freising, Eingang Vimystraße 32, Freising
Postanschrift:
Amt für Jugend und Familie, Fachbereich Jugendschutz
Landshuter Str. 31, 85356 Freising
Ansprechpartner
Regina Cordary
Zimmer 3
Telefon 08161/600-731
Fax 08161/600-587
Vertretung
Wolfgang Kopf
Zimmer 3
Telefon 08161/600-227
Fax 08161/600-587
Der Fachbereich Jugendschutz betrifft v.a. die Jugend in der Öffentlichkeit, den Schutz vor jugendgefährdenden Medien und den Jugendarbeitsschutz
- Allgemeine Informationen zum Jugendschutz
- Jugendschutzgesetz
- Fragebogen zum Jugendschutz auf Veranstaltungen - gem. § 2 Abs. 1 GastV (für Veranstalter/innen)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Kinder- und Jugendtanzveranstaltungen - gem. § 5 Abs. 3 JuSchG (Für Veranstalter/innen) Bitte außerdem den Fragebogen zum JuSch miteinreichen!
- Informationen zum/r Jugendschutzbeauftragten (für Veranstalter/innen)
Im Folgenden werden einige der am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) exemplarisch dargestellt. Für individuelle Auskünfte stehen wir Ihnen jedoch jederzeit gerne zur Verfügung.
- Medien, Web & Co - Informationen rund um die Themen Internet, Computerspiele, Social Media, Handy, etc.
- Informationen zur erziehungsbeauftragten Person (Muttizettel-Vorlage)
- Informationen zum Kinobesuch
- Privatfeste
- Rauchen
- Urlaubsreisen - Informationen des Sozialreferats München zum Thema "Urlaub ohne Eltern"
- APP ins EU-Ausland - speziell auf Jugendliche zugeschnittene App für Reisen innerhalb der EU
Arbeitsschutz für Kinder und Jugendliche
Für eine Stellungnahme des Jugendamtes für Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z.B. Drehgenehmigung) benötigen wird folgende Unterlagen:
Vollständig ausgefüllter Bewilligungsantrag mit Angaben:
- zur Art der Veranstaltung,
- zur Person des/der Minderjährigen,
- zum Beschäftigungszeitraum,
- zur Lage und Dauer des täglichen Aufenthalts am Beschäftigungsort,
- zur Art der Tätigkeit,
- zum Titel der Veranstaltung,
- zu dem/den Beschäftigungsort/en,
- zu Name und Anschrift des Arbeitgebers,
- zu Name und Anschrift des Ansprechpartners des Arbeitgebers,
- zu Name und Anschrift der Betreuungsperson des/der Minderjährigen während der Beschäftigung
Anlagen zum Bewilligungsantrag:
- ggf. detaillierte Beschreibung der Mitwirkung des/der Minderjährigen (szenische Beschreibung),
- je nach Art der Mitwirkung Text-, Drehbücher, Dreh-, Spiel-, Dispositions-, Auftrittspläne, Fotokataloge, Storyboard o. ä.,
- Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten,
- datenschutzrechtliche Einwilligung der Personensorgeberechtigten gegenüber dem Jugendamt
Bitte senden Sie die vollständigen Unterlagen per Mail an jugendschutz[at]kreis-fs.de - Ihr Anliegen wird dann so schnell wie möglich von uns bearbeitet.
Das Amt für Jugend und Familie ist Ansprechpartner für die Bürgerinnen des Landkreises Freising.
An unsere E-Mailadresse jugendschutz[at]kreis-fs.de können Sie Fragen, Anregungen und Beschwerden zum Thema "Jugendschutz" direkt an uns senden.