Veterinärangelegenheiten
Das SG 32 ist zuständig für den rechtlichen Vollzug des Veterinärrechtes.
Hierunter fallen unter anderem das Tierschutzrecht, das Tiergesundheitsrecht (Tierseuchenbekämpfung) oder das Recht der tierischen Nebenprodukte.
Da das SG 32 'nur' im Bereich des Vollzuges tätig wird bitten wir Sie sich mit Ihren fachlichen Fragen und Anträgen an das staatliche Veterinäramt zu wenden.
Trichinenuntersuchungsstelle
Die Trichinenuntersuchungsstelle des Landkreises Freising wird ebenfalls durch das SG 32 betreut.
Grundsätzlich ist bei allen (Wild)Schweinen, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden sollen zwingend eine Untersuchung auf Trichinen durchzuführen.
Eine Anlieferung zur Trichinenuntersuchung ist jeweils montags, mittwochs und freitags im Landratsamt Freising möglich.
Hierzu sind die entsprechenden Wildschweinproben begleitet von Wildursprungsschein und Wildmarke zwischen 08:00 Uhr und 11:30 Uhr beim SG 32 (Zimmer 547 Neubau 1. Stock) abzugeben.
Dienstags, donnerstags, samstags sowie an Sonn- und Feiertagen finden keine Untersuchungen statt.
Informationen über die Probenahme für die Trichinenuntersuchung erhalten Sie hier.