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Infektionskrankheiten

Ziel des Infektionsschutzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.

 

Dies ist die Aufgabe des Gesundheitsamtes Freising in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen. Sie erfassen die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten, werten diese Informationen aus, treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.

 

Zur Meldung von übertragbaren Krankheiten an das Gesundheitsamt verpflichtet sind Ärzte, Krankenhäuser und Labore. Eltern, deren Kinder Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergärten etc.) besuchen sind verpflichtet, die Einrichtung zu informieren, wenn ihr Kind erkrankt ist. Die Einrichtung informiert dann das Gesundheitsamt, um mit ihm gemeinsam eine Weiterverbreitung zu verhindern.

 

Bezüglich des in diesem Gesetz geforderten Meldewesens ist die Zusammenarbeit von Gesundheitsamt, Ärzten, Krankenhäusern, Laboren, Behörden, Schulen und Einrichtungen der Kinderbetreuung (Kindergärten etc.) notwendig, damit die Infektionsüberwachung durch das Robert-Koch-Institut durchgeführt werden kann.

 

Im Falle einer Erkrankung gibt Ihnen das Gesundheitsamt auch gerne weitere Informationen zur Meldepflicht bzw. zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen.

Bei Gruppenerkrankungen, etwa in Altenheimen oder Schulen, berät das Gesundheitsamt die Verantwortlichen über Hygienemaßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung der Infektion.

 

Das Gesundheitsamt erfasst ferner die meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten (Salmonellen, Noroviren, Rotaviren, Campylobacter, Läusebefall, Masern, Windpocken etc.), wertet diese Informationen aus und trifft die zur Verhütung und Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen.

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