Informationen für positiv Getestete und Kontaktpersonen
Informationen für positiv Getestete
Selbstmeldungen
Personen, die positiv getestet wurden, können ihre Daten über den nebenstehenden Link an das Gesundheitsamt Freising senden.
Das entlastet das Contact Tracing Team (CTT) und beschleunigt die Bearbeitung der einzelnen Fälle.
Sobald Ihre Daten eingetragen wurden, erhalten Sie von uns ein Anschreiben. Ihren Genesenen-Nachweis für die CovPass-App erhalten Sie unter Vorlage Ihres positiven PCR-Tests bei Ihrer Apotheke.
Wir nutzen Climedo
Zur Erfassung von Daten in Bezug auf Ihre Person und Ihren Gesundheitszustand nutzt das Gesundheitsamt Freising die Software Climedo.
Sofern dem Gesundheitsamt Freising eine E-Mail-Adresse und/oder eine Mobilfunknummer von Ihnen vorliegt, bekommen Sie darüber einen Link für die entsprechenden Online-Fragebögen zugesandt. Wir bitten Sie, diese wahrheitsgemäß auszufüllen.
Sollten Sie den Link bisher nicht erhalten haben oder eine Deaktivierung der Online-Fragebögen wünschen, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter Angabe von Name, Geburtsdatum sowie E-Mail-Adresse und/oder Mobilfunknummer an Gesundheitsamt-CTT[at]Kreis-FS.de.
Isolation und Verhalten
Vorgehen für alle mittels zertifiziertem Antigentest positiv getesteten Personen
- ab 16. November 2022 keine Isolationspflicht mehr
- Empfehlung zur Bestätigung/Überprüfung des positiven Antigen-Testergebnisses durch einen PCR-Test
- Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Ausnahmen gelten unter anderem im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann sowie in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.
Vorgehen für alle mittels PCR-Test positiv getesteten Personen
- ab 16. November 2022 keine Isolationspflicht mehr
Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung. Ausnahmen gelten unter anderem im Freien, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann sowie in Innenräumen, in denen sich keine anderen Personen aufhalten.
Verhaltensempfehlungen
Allen positiv getesteten Personen wird empfohlen,
- sich auf freiwilliger Basis selbst zu isolieren,
- ihrer beruflichen Tätigkeit nach Möglichkeit von der eigenen Wohnung aus nachzugehen,
- unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden
- und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie zu verzichten.
Amtliche Bescheinigung über das Tätigkeitsverbot:
Eine schriftliche Bescheinigung kann nach Ablauf Ihres Tätigkeitsverbotes für einen Zeitraum von maximal 10 Tagen auf Anfrage beim Gesundheitsamt beantragt werden.
Informationen für Verdachtspersonen
Vorgehen für alle symptomatischen Personen
- Empfehlung zur freiwilligen häuslichen Absonderung
- umgehende hausärztliche Vorstellung zur Durchführung eines PCR-Tests
Vorgehen für alle mittels Selbsttest positiv getesteten Personen
- Empfehlung zur freiwilligen häuslichen Absonderung
- Durchführung eines PCR-Tests
- bei fehlender Verfügbarkeit von PCR-Tests: Durchführung eines zertifizierten Antigentests
Keine amtliche Bescheinigung bei freiwilliger Selbstisolation
Eine Bescheinigung über den Zeitraum einer freiwilligen Absonderung kann vom Gesundheitsamt nicht ausgestellt werden.
Informationen für enge Kontaktpersonen
Verhaltensempfehlung
- eigenverantwortliche Reduktion von Kontakten
- möglich Arbeit im Homeoffice
- besondere Beachtung von Hygieneregeln (AHA+L)
- Selbstbeobachtung auf COVID-19 typische Symptome zu beobachten
- Freiwillige Selbsttestung
AV Corona-Schutzmaßnahmen
Die Allgemeinverfügung (AV) Isolation trat mit Ablauf des 15. November 2022 außer Kraft. An ihre Stelle tritt die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 15. November 2022 (AV Corona-Schutzmaßnahmen), die die verpflichtenden Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vorsieht. Sie trat zum 16. November 2022 in Kraft.