Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zum Coronavirus
Bundesministerium für Gesundheit: Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Wer kann sich im Testzentrum des Landkreises (Wippenhauser Straße, ehemaliges Sportgelände) testen lassen?
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung das fünfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, zum Zeitpunkt der Testung nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten vor der Testung aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,
- Personen, die sich zum Zeitpunkt der Testung aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist (Freitestung),
- Personen, die als Besucher, Behandelte oder Bewohner Kontakt zu einem Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentrum, ambulante Pflege, ambulante Dienste, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen oder einer stationären Pflegeeinrichtung haben,
- Personen die nach § 29 SGB IX Personen beschäftigten, sowie Personen die dort beschäftigt sind (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung),
- Personen, die als pflegende Angehörige im häuslichen Umfeld nicht erwerbsmäßig pflegen,
- Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben.
Impfen gegen Corona
Impfen gegen das Coronavirus (Bayerisches Gesundheitsministerium)
Fragen und Antworten (Bundesgesundheitsministerium)
Corona-Warn-App
