Jugendkreistag Freising
Jugendkreistag Freising? Wieso? Weshalb? Warum? Wozu?
Um den Interessen, Themen, Anliegen, Wünschen, Anregungen und Vorstellungen von Kindern und Jugendlichen auf Landkreisebene verstärkt Gehör zu verschaffen und ein Podium zu bieten gibt es seit 2002 den Freisinger Jugendkreistag.
Mindestens zweimal jährlich, zum Jahresende und im Frühsommer, lädt der Landrat freitagvormittags alle Jugendkreisrätinnen und Jugendkreisräte zur Sitzung des Jugendkreistags (meist) in den großen Sitzungssaal des Landratsamts ein.
Hier werden alle Anträge und Themen, die von den Jugendkreisrät/innen eingereicht wurden, intensiv diskutiert und darüber abgestimmt. Bei Annahme des Antrags wird dieser entweder von der Verwaltung des Landratsamts direkt umgesetzt, an den Kreistag zur weiteren Behandlung oder an die zuständigen Gemeinden oder Behörden (wenn der Landkreis keine Zuständigkeit hat) mit der Bitte um Prüfung und gegebenenfalls Ausführung weitergegeben.
Wie werde ich Jugendkreisrätin/Jugendkreisrat?
Alle Schulen, also Montessori-Schule, Mittelschulen, Realschulen, Wirtschaftsschule, das Förderzentrum/Inklusionsschule der Lebenshilfe, FOS/BOS, das Sonderpädagogische Förderzentrum und die Gymnasien bestimmen und entsenden Schüler/innen ab der siebten Jahrgangsstufe in den Jugendkreistag, um dort als Jugendkreisrätin/Jugendkreisrat tätig zu sein.
Bei Interesse an dieser Tätigkeit melden sich Schüler/innen am besten zu Schuljahresbeginn in ihrer Schule, beispielsweise bei Vertrauenslehrer/innen oder Schulleitung.
Je nach Schüler/innenzahl ab der siebten Jahrgangsstufe bestimmen die Schulen zwei, drei oder vier Jugendkreisrätinnen oder Jugendkreisräte. Manche sorgen auch für Vertretungen, falls ein oder mehrere Jugendkreisrät/innen nicht an einer Sitzung teilnehmen können.
Wie lange bin ich Jugendkreisrätin/Jugendkreisrat?
Die Amtsperiode dauert jeweils ein Schuljahr. Eine oder mehrere weitere Amtsperioden sind natürlich möglich, solange die Person Schüler/in ist.
Hat der Jugendkreistag eigene Geldmittel?
Der Jugendkreistag verfügt über eigene Geldmittel in Höhe von 2.500 € jährlich, über deren Verwendung er selbst und alleine entscheidet. Natürlich können Beschlüsse des Jugendkreistages auch anderweitig Geldmittel erforderlich machen, die dann allerdings z.B. aus dem Haushalt des Landkreises bestritten werden. Darüber entscheidet letztlich der Kreistag oder einer seiner Ausschüsse. Der Kreistag hat sich selbst verpflichtet, an ihn weitergeleitete Anträge des Jugendkreistags zeitnah zu behandeln und darüber zu entscheiden.
Für was ist der Jugendkreistag zuständig?
Für alles, für das auch der Kreistag zuständig ist. Die Aufgaben unterteilen sich in Pflichtaufgaben (muss gemacht werden) und freiwillige Aufgaben (kann gemacht werden), beispielsweise:
- Öffentlicher Nahverkehr und Mobilität (z.B. MVV, Ausbau von Radwegen)
- Kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Ausstellungen)
- Umweltfragen und Naherholung (z.B. Landschaftsschutzgebiete, Isarauen, Ampertal, Freisinger Moos)
- Schulische Themen (z.B. Neubau und Ausstattung von Schulen, u.a. Gymnasien (bis auf das JoHo), Realschulen, FOS/BOS, Berufsschule, Sonderpädagogisches Förderzentrum, Wirtschaftsschule)
- Ausbau von Angeboten der Jugendhilfe und Jugendarbeit (z.B. Jugendsozialarbeit an Schulen, Zuschüsse an Jugendorganisationen und Jugendgruppen)
Warum soll ich eigentlich Jugendkreisrätin oder Jugendkreisrat werden?
• Weil ich Ideen habe!
• Weil ich mit anderen Schüler/innen etwas für Jugendliche auch hier vor Ort auf den Weg und vorwärts bringen möchte!
• Weil es die Möglichkeit bietet, (jugend)politische Themen ins öffentliche Gespräch zu bringen!
• Weil ich schon immer mal wissen wollte, wie Politik gemacht wird!
• Weil politische Gremien wichtige Säulen der Demokratie sind!
Neugierig geworden? An weiteren Infos interessiert?
Dann wende Dich an:
Jugendkreistagsmitglieder deiner Schule oder
Kommunale Jugendarbeit im Landratsamt (Tel. 08161/600-227 o.-731 oder E-Mail an koja[at]kreis-fs.de).
Der Jugendkreistag auf Facebook und Instagram
Sitzungsunterlagen (Zugang nur für Jugendkreistagsmitglieder)
Datenschutzhinweise zum Jugendkreistag
Anträge an den Jugendkreistag
Hier können Mitglieder des Jugendkreistags ihre Anträge direkt einreichen.