Neufahrzeug - Anmeldung
Bei Zulassungen auf Privatpersonen müssen folgende Unterlagen der Kfz.-Zulassungsbehörde
vorgelegt werden:
- Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis und C.o.C (EU-Übereinstimmungserklärung), ggf. Datenblatt und / oder Gutachten
- Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
- gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf die die Zulassung durchgeführt werden soll
- Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch die Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde!
- SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer
- Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat (Vollmacht) wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich)
zusätzlich bei Personenfirmen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
- Gewerbeanmeldung
Zusätzlich bei juristischen Personen (z.B. GmbH):
- Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
- Handelsregisterauszug
Hinweise
- Sollte keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegen, so ist das Fahrzeug zur Identifizierung vorzuführen.