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Neufahrzeug - Anmeldung

Bei Zulassungen auf Privatpersonen müssen folgende Unterlagen der Kfz.-Zulassungsbehörde 

vorgelegt werden:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis und C.o.C (EU-Übereinstimmungserklärung), ggf. Datenblatt und / oder Gutachten
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person, auf die die Zulassung durchgeführt werden soll
  • Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch die Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde!
  • SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer
  • Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat (Vollmacht) wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich) 

 

zusätzlich bei Personenfirmen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers
  • Gewerbeanmeldung

 

Zusätzlich bei juristischen Personen (z.B. GmbH):

  • Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers
  • Handelsregisterauszug

Hinweise

  • Sollte keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegen, so ist das Fahrzeug zur Identifizierung vorzuführen.