Leasingbriefe bzw. sicherungsübereignete Fahrzeugbriefe
Bei Zulassungen oder Änderungen der Fahrzeugunterlagen wird meistens die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.
Daher bitten wir, informieren Sie Ihre Bank oder Leasingpartner bei der die Zulassungsbescheinigung Teil II aufliegt darüber, dass Änderungen oder sonstige Zulassungsangelegenheiten in unserer Zulassungsbehörde zu erledigen sind.
Die Bank schickt die Zulassungsbescheinigung Teil II zu uns, damit wir die anstehenden Angelegenheiten bearbeiten können.
Wir raten Ihnen telefonisch nachzufragen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II von der Bank bei uns eingegangen ist. So können Sie sich unnötige Unannehmlichkeiten ersparen.