Neuerteilung nach Entzug oder Verzicht
► Grundsätzliches & Information:
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder Sie freiwillig darauf verzichtet haben, ist Ihre Fahrerlaubnis damit erloschen. Um sie wieder zu erlangen muss ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Die Entscheidung, ob und unter welchen Voraussetzung Sie den Führerschein neu erwerben können, hängt von den Umständen im Einzelfall ab. Dazu prüfen wir sorgfältig alle Auskünfte (zum Beispiel Führungszeugnis) und die gerichtlichen Entscheidungen.
► Antragsstellung & Antragsunterlagen:
Falls im Strafverfahren eine Sperrfrist festgesetzt wurde, können Sie den Antrag frühestens 6 Monate vor deren Ablauf stellen.
Da es bei der Antragsstellung manchmal auf die Umstände ankommt und kein pauschaler Antrag zur Verfügung gestellt werden kann, können Sie die Unterlagen telefonisch (Tel.: 08161 / 600 - 333 33) oder per E-Mail unter neuerteilung[at]kreis-fs.de anfordern. Sie erhalten dann auch Auskunft darüber, welche Unterlagen zur Antragstellung erforderlich sind und mit welchen Gebühren Sie zu rechnen haben.
► MPU - Und nun?
Eine MPU ist weder eine zusätzliche Strafe, noch soll Ihnen "Geld aus der Tasche gezogen" werden. Vielmehr soll individuell bei Ihnen festgestellt werden, dass Sie zukünftig keine erhöhte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Eine MPU wird angeordnet, wenn das Risiko für eine erneute Auffälligkeit besonders hoch ist. Aus Studien weiß man, dass nach bestimmten Auffälligkeiten (beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt ab 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration) die Wahrscheinlichkeit für eine erneute Auffälligkeit deutlich erhöht ist.
Am Beispiel Trunkenheitsfahrt heißt das: Es fallen etwa fünf Prozent (also einer von 20) der Kraftfahrer mit Alkohol im Straßenverkehr auf. Von denen, die eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und mehr dabei erreicht haben, fallen dann rund 50 Prozent (also einer von zwei) wieder auf.
Die Kosten für eine MPU hängen vom Umfang der Untersuchung und der Fragestellung (Alkohol, Drogen, Punkte) ab. Am besten erkundigen Sie sich im Vorfeld bei einer MPU-Stelle.
Weitere Informationen zur MP finden Sie u.a. hier ►BAST - MPU-Informationen
► Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Neuerteilung und die Vorbereitungsmöglichkeiten:
- Der Führerschein ist weg, was nun?
- Bayernportal - Informationen rund um die Neuerteilung
- BAST - Rund um die MPU
- Anbieter von Vorbereitungskursen auf die MPU
- Anbieter von Alkohol-/Drogenkontrollprogrammen
► Noch Fragen?
Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an neuerteilung@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.