Ersatzausstellung bei Änderungen
► Grundsätzliches & Information:
Namensänderungen im Führerschein sind nicht gesetzlich verpflichtend, werden aber empfohlen, wenn der Name vom Führerschein auf keinem Ausweisdokument mehr auftaucht (z.B. wegen einer 2. Hochzeit, Adoption o.ä.). Außerdem ist eine Aktualisierung Ihrer Daten empfohlen, wenn Sie häufiger im Ausland unterwegs sind und dort Ihren Führerschein benötigen.
Wenn Sie eine Sehhilfe im Führerschein eingetragen haben (Schlüsselzahl 01 bzw. 01.06) sind Sie verpflichtet eine Brille oder Kontaktlinsen im Straßenverkehr zu tragen. Sollte bei einer Kontrolle auffallen, dass Sie diese Auflage nicht erfüllen, kann ein Verwarngeld und ein Verbot der Weiterfahrt drohen. Hat sich Ihr Sehvermögen z.B. aufgrund einer Laser-OP verbessert, können Sie die Sehhilfe aus dem Führerschein austragen lassen. Hierfür ist, abhängig von den Führerscheinklassen, die Sie besitzen, eine augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 FeV notwendig. Diese Untersuchung muss von einem unabhängigen Augenarzt durchgeführt werden und darf nicht vom ausführenden Arzt der Laserbehandlung durchgeführt werden.
- Gruppe 1 (A1, A2, A, B, BE, AM, L, T) ⇒ aktuelle augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 1.2 FeV.
- Gruppe 2 (C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE) ⇒ aktuelle augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 Nr. 2.1 FeV.
Der Antrag ist grundsätzlich in der Behörde zu stellen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist.
► Antragsstellung & Antragsunterlagen:
Benutzen Sie bitte unsere Antragsunterlagen, um ggf. verzögernde Nachforderungen von fehlenden Unterlagen oder Informationen zu vermeiden.
Antrag auf Ersatzausstellung
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Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag immer vollständig ausfüllen, alles unterschreiben und die benötigen Unterlagen vollzählig beilegen. Unvollständige Anträge führen zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungsablauf. Nutzen Sie zur Eigenkontrolle gerne die Checkliste in den Antragsunterlagen.
Ihre Antragunterlagen reichen Sie bitte immer im Original bei uns ein. Sie können Ihre Unterlagen per Post an uns schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung ist nicht notwendig.
► Bearbeitungsdauer & aktueller Stand:
Um Verzögerungen im Bearbeitungsablauf und dadurch entstehende Rückstände zu vermeiden, bitten wir Sie von telefonischen und auch Email-Anfragen zum tatsächlichen Eingang und aktuellen Stand Ihres Antrags abzusehen. Sobald wir Ihr Anliegen bearbeitet haben, erhalten Sie von uns Post.
Für eine ungefähre Einschätzung der aktuellen Bearbeitungsdauer, finden Sie HIER eine Übersicht.
► Erhalt des Führerscheins
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie per Post Bescheid, ab welchem Datum Sie Ihren Führerschein zu den Öffnungszeiten bei uns abholen können. Mit diesem Schreiben können Sie schon frühzeitig online einen ►Termin zur Abholung vereinbaren, um lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
Bitte mitbringen:
- gültiges Ausweisdokument
- bisheriger Führerschein im Original
Wird der Führerschein von einer anderen Person abgeholt, muss diese zusätzlich Folgendes mitbringen:
- Vollmacht (bitte auch bei Erziehungsberechtigten)
- Ausweis der bevollmächtigten Person
► Noch Fragen?
Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.