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B 96 und B 196 - Erweiterung ohne Prüfung

► Grundsätzliches & Information:

Seit 31.12.2019 ist es möglich, mittels Fahrerschulung den Eintrag der Schlüsselzahlen 96 und 196 in den Führerschein zu beantragen. Damit wird die Berechtigung erworben, die eigene Fahrerlaubnis zu erweitern, ohne eine separate Prüfung zu bestehen.

 

Voraussetzungen für die Schlüsselzahl 96  sind:

  • mind. 18 Jahre alt
  • Klasse B (oder 3) im Besitz
  • erfolgreich absolvierte Fahrerschulung bei der Fahrschule

 

Voraussetzungen für die Schlüsselzahl 196  sind:

  • mind. 25 Jahre alt
  • Klasse B (oder 3) seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz
  • erfolgreich absolvierte Fahrerschulung bei der Fahrschule

 

Der Antrag ist grundsätzlich in der Behörde zu stellen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Anträge können bereits 6 Monate vor Erreichen des entsprechenden Mindestalters gestellt werden.

 


► Antragsstellung & Antragsunterlagen:

Benutzen Sie bitte unsere Antragsunterlagen, um ggf. verzögernde Nachforderungen von fehlenden Unterlagen oder Informationen zu vermeiden.

Antrag auf Eintragung von B 96 oder B 196

Hier drucken

 

Bitte achten Sie darauf, dass SIhren Antrag immer vollständig ausfüllen, alles unterschreiben und die benötigen Unterlagen vollzählig beilegen. Unvollständige Anträge führen zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungsablauf. Nutzen Sie zur Eigenkontrolle gerne die Checkliste in den Antragsunterlagen.

 

Tipp: Beim Ausfüllen Ihrer Unterlagen und bei eventuellen Rückfragen, kann Ihnen in den meisten Fällen auch Ihre Fahrschule weiterhelfen.

 

Ihre Antragunterlagen reichen Sie bitte immer im Original bei uns ein. Sie können Ihre Unterlagen per Post an uns schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung ist nicht notwendig.

 


► Bearbeitungsdauer & aktueller Stand:

Um Verzögerungen im Bearbeitungsablauf und dadurch entstehende Rückstände zu vermeiden, bitten wir Sie von telefonischen und auch Email-Anfragen zum tatsächlichen Eingang und aktuellen Stand Ihres Antrags abzusehen. Sobald wir Ihr Anliegen bearbeitet haben, erhalten Sie von uns Post.

 

Für eine ungefähre Einschätzung der aktuellen Bearbeitungsdauer, finden Sie HIER eine Übersicht.

 


► Erhalt des Führerscheins

Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie per Post Bescheid, ab welchem Datum Sie Ihren Führerschein zu den Öffnungszeiten bei uns abholen können. Mit diesem Schreiben können Sie schon frühzeitig online einen ►Termin zur Abholung vereinbaren, um lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.

 

Bitte mitbringen:               

  • gültiges Ausweisdokument
  • bisheriger Führerschein im Original

 

Wird der Führerschein von einer anderen Person abgeholt, muss diese zusätzlich Folgendes mitbringen:                 

  • Vollmacht (bitte auch bei Erziehungsberechtigten)
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

 


► Noch Fragen?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.

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