B 197 - Automatik mit Schaltkompetenz
► Grundsätzliches & Information:
Bei einer Prüfung in einem Wagen mit Automatikgetriebe wird grundsätzlich die Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen. Damit dürfen jedoch ausschließlich PKW mit Automatikgetriebe gefahren werden. Seit 01.04.2021 ist es möglich, trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Anschluss Schaltwagen zu fahren. Mit der Schlüsselzahl B 197 lässt sich die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schalt- und Automatikgetriebe kombinieren, ohne dass es zu Einschränkungen im Führerschein kommt. Auch eine bisher eingetragene Beschränkung durch die Schlüsselzahl 78 kann durch die Schlüsselzahl B 197 aufgehoben werden, sofern die Eintragung der B 78 nicht aus medizinischen Gründen erfolgte.
Die Eintragung der Schlüsselzahl B 197 kann während der Ersterteilung der Fahrerlaubnis geschehen oder im Nachhinein in den Führerschein eingetragen werden. Der Antrag ist grundsätzlich in der Behörde zu stellen, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Eine Ausbildung oder Fahrprüfung kann unter gewissen Umständen und mit bestimmten Voraussetzungen dennoch in einem anderen Landkreis stattfinden.
► Antragsstellung & Antragsunterlagen:
Benutzen Sie bitte unsere Antragsunterlagen, um ggf. verzögernde Nachforderungen von fehlenden Unterlagen oder Informationen zu vermeiden. Ein separater Antrag zur Eintragung von B 197 ist nicht notwendig, wenn Sie im Zuge Ihrer Ersterteilung auf dem Antrag die Ausbildung mit B 197 ankreuzen.
Antrag auf Eintragung B 197
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Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihren Antrag immer vollständig ausfüllen, alles unterschreiben und die benötigen Unterlagen vollzählig beilegen. Unvollständige Anträge führen zu erheblichen Verzögerungen im Bearbeitungsablauf. Nutzen Sie zur Eigenkontrolle gerne die Checkliste in den Antragsunterlagen.
Tipp: Beim Ausfüllen Ihrer Unterlagen und bei eventuellen Rückfragen, kann Ihnen in den meisten Fällen auch Ihre Fahrschule weiterhelfen.
Ihre Antragunterlagen reichen Sie bitte immer im Original bei uns ein. Sie können Ihre Unterlagen per Post an uns schicken oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Eine persönliche Vorsprache zur Antragsstellung ist nicht notwendig.
► Bearbeitungsdauer & aktueller Stand:
Um Verzögerungen im Bearbeitungsablauf und dadurch entstehende Rückstände zu vermeiden, bitten wir Sie von telefonischen und auch Email-Anfragen zum tatsächlichen Eingang und aktuellen Stand Ihres Antrags abzusehen. Sobald wir Ihr Anliegen bearbeitet haben, erhalten Sie von uns Post.
Für eine ungefähre Einschätzung der aktuellen Bearbeitungsdauer, finden Sie HIER eine Übersicht.
► Erhalt des Führerscheins
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie per Post Bescheid, ab welchem Datum Sie Ihren Führerschein zu den Öffnungszeiten bei uns abholen können. Mit diesem Schreiben können Sie schon frühzeitig online einen ►Termin zur Abholung vereinbaren, um lange Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
Bitte mitbringen:
- gültiges Ausweisdokument
- bisheriger Führerschein im Original
Wird der Führerschein von einer anderen Person abgeholt, muss diese zusätzlich Folgendes mitbringen:
- Vollmacht (bitte auch bei Erziehungsberechtigten)
- Ausweis der bevollmächtigten Person
► Noch Fragen?
Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne mit einer Email an fuehrerscheinstelle@kreis-fs.de . Geben Sie dabei Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihr Anliegen an, damit wir Ihre Anfrage so schnell wie möglich bearbeiten können.