Sozialticket
Ab 01.01.2020 gibt es das Sozialticket.
Dazu ist der Landkreispass notwendig. Diesen erhalten Personen die folgende Leistungen beziehen:
- die Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- die Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
- die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- die einen Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten
Den Landkreispass können Sie mit dem Personalausweis oder Reisepass und Ihrem Bescheid über Ihren aktuellen Leistungsbezug im Landratsamt Freising, in der Sozialverwaltung Vorzimmer 577 und 566, zu den üblichen Öffnungszeiten, ausstellen lassen. Für Rückfragen können Sie uns unter 08161/ 600-393 oder 600-211 erreichen.
Mit dem Landkreispass können Sie Ihre persönliche Zeitkarte, im Rahmen der IsarCardS in Form einer Monatskarte wählen.
Die Fahrberechtigung ist Mo - Fr. erst ab 9 Uhr möglich. Sa, So, Feiertags ganztägig bis 6 Uhr des folgenden Tages.
Mitnahmeregelung für Kinder bis einschließlich 14 Jahre
- Nachweislich eigene Kinder und Enkelkinder in beliebiger Anzahl zugelassen
- ansonsten maximal 3 Kinder
Sie können mit dem Landkreispass Ihre ermäßigte Monatskarte am Ticketautomaten kaufen.