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Landespflegegeld

2018 wurde in Bayern das Landespflegegeld in Höhe von 1.000 € eingeführt. Dieses können in Bayern lebende Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 beantragen. Es muss nur einmal beantragt werden und wird dann, solange die Voraussetzungen bestehen, jährlich weitergezahlt. Der Pflegebedürftige kann in einem Pflegeheim untergebracht sein oder Zuhause leben und versorgt werden.
Das Landespflegegeld Bayern ist nicht zweckgebunden und steht jedem zur freien Verfügung. Das bedeutet, es muss kein Nachweis geführt werden, wofür das Geld benötigt wird oder wurde. Das Landespflegegeld wird auf das Konto des Antragstellers überwiesen.

 

Was müssen Sie tun, um Landespflegegeld zu erhalten?

 

Um Landespflegegeld zu erhalten, müssen Sie Ihren Antrag bei der Pflegegeldstelle einreichen. Die Antragsformulare gibt es auf der Seite der Bayerischen Landesregierung sowie bei den Finanzämtern, Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales.

 

Sie haben die Möglichkeit einen Antrag im Landratsamt Freising, Landshuter Str. 31 in 85356 Freising bei Frau Wimmer / Felber (Neubau, 1. Stock, Zimmer 577) abzuholen. Gerne senden wir Ihnen diesen auch per Post. Anfragen hierzu richten Sie bitte an Frau Wimmer / Felber unter der Tel.-Nr. 08161/600-393 bzw. per E-Mail an vorzimmersg24@kreis-fs.de.  Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:

 

Bayerisches Landesamt für Pflege
- Landespflegegeld -
Postfach 1365
92203 Amberg

 

Für das laufende Pflegejahr (01.10.2018 bis 30.09.2019) kann der Erstantrag bis 31.12.2019 gestellt werden.

 

Welche Nachweise muss ich dem Antrag beifügen?

 

  • Sie müssen eine Kopie des Bescheides der Pflegekasse beilegen, aus der sich Ihr Pflegegrad ergibt. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes reicht nicht aus.
  • Es wird eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses benötigt. Der Ausweis darf nicht abgelaufen sein.
  • Statt eines gültigen Ausweisdokuments kann entweder eine aktuelle (einfache oder erweiterte) Meldebescheinigung (Kopie) oder ein Befreiungsbescheid (Kopie) der Kommune vorgelegt werden. Die Meldebescheinigung darf, vom Datum der Antragstellung gerechnet, nicht älter als sechs Monate sein.
  • Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen Sie zusätzlich eine entsprechende Vollmacht mit Unterschrift beilegen.
  • Wenn Sie den Antrag als gerichtlich bestellter Betreuer für eine von Ihnen betreute Person stellen wollen, müssen Sie zusätzlich eine Kopie des Betreuerausweises beilegen.

 

 

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