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Waffenrecht

Für den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK). Diese waffenrechtliche Erlaubnis kann z.B. ein Jäger mit einem gültigen Jagdschein oder ein Sportschütze unter Vorlage einer aktuellen Bedürfnisbescheinigung vom Dachverband beantragen. Eine WBK berechtigt Sie dazu, die darin eingetragenen Waffen innerhalb Ihres Besitztums zu führen oder sie zu transportieren.

 

Möchten Sie eine Schusswaffe bzw. Munition im EU-Ausland erwerben oder ins EU-Ausland veräußern, benötigen Sie eine entsprechende Erlaubnis (Einfuhr-/Ausfuhrgenehmigung). Begeben Sie sich hingegen "nur" für eine Jagdreise, einen schießsportlichen Wettbewerb etc. in einen anderen EU-Mitgliedsstaat, so brauchen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass, in dem die Waffen vermerkt werden, die Sie mitnehmen möchten. Bitte beachten Sie, dass für Drittstaaten gegebenenfalls andere Regelungen gelten.

 

Luftdruck-, Federdruck- und CO2-Waffen (F im Fünfeck), sowie Gas- und Schreckschusswaffen (mit PTB-Zeichen) haben eine Sonderstellung im Waffengesetz. Sie können von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, frei erworben werden und müssen nicht in einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfasst werden. Möchten Sie allerdings eine PTB-Waffe führen, so ist ein kleiner Waffenschein erforderlich.

 

Näheres können Sie den jeweiligen Informationsblättern entnehmen.


Aktuelles


Formulare & Informationen

Allgemeines

Waffenbesitzkarte

Europäischer Feuerwaffenpass (Mitnahme) sowie Ein- und Ausfuhr (Verbringung) von Waffen/Munition

Kleiner Waffenschein

Waffenschein für Bewachungsunternehmer

Schützenvereine und Jugendarbeit sportliches Schießen

Sonstiges


Ansprechpartner

Buchstabe A – G + K

Frau Pitzl

Zimmer  513

Tel.Nr.:   08161 / 600-336

Fax:          08161 / 600-694

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

 

Buchstabe I, J, L - O

Frau Schmid (Dienstag, Mittwoch und Freitag)

Zimmer  515

Tel.Nr.:   08161/600-370

Fax:          08161/600-694

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

 

Fachgruppenleiter für Waffen- und Sprengstoffrecht

Herr Alkofer

Zimmer  519

Tel.Nr.:   08161/600-342

Fax:          08161/600-694

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

Buchstabe H

Frau Wetzka (Montag und Donnerstag nachmittags)

Zimmer  515

Tel.Nr.:   08161/600-370

Fax:          08161/600-694

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de

 

Buchstabe P – Z

Herr Schneider

Zimmer  513

Tel.Nr.:   08161/600-337

Fax:          08161/600-694

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de 

 

Schützenvereine, Schießerlaubnisse, Ordnungswidrigkeiten

Frau Silbermann

Zimmer  511

Tel.Nr.:   08161/600-345

Fax:          08161/600-694

E-Mail:   waffenrecht[at]kreis-fs.de 


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