Vollzeitpflege und Adoptionsdienst
Ansprechpartner
Vollzeitpflege
Pflegekind - Ein Kind mit zwei Familien
Vollzeitpflege / Kurzzeitpflege
Vollzeitpflege kann als zeitlich befristete Erziehungshilfe oder als auf Dauer angelegte Lebensform geplant werden.
Eine Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie kommt dann in Betracht, wenn sich die Erziehungsbedingungen dort soweit verbessert haben, dass die leiblichen Eltern ihr Kind wieder selbst erziehen können.
Eine besondere Form der Vollzeitpflege stellt die Kurzzeitpflege dar. Diese kommt in Betracht, wenn die Kinder zeitlich eng begrenzt in einer Pflegefamilie untergebracht werden müssen, weil deren Familien vorübergehend nicht für sie sorgen können.
In welchen Situationen werden Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche benötigt?
Die Erziehung und Versorgung des Kindes kann von den Eltern in schwierigen Situationen ohne Unterstützung manchmal nicht mehr sichergestellt werden. Vernachlässigung, Gewalt und Misshandlungen der Kinder können Folge extremer Überforderung sein.
Reichen ambulante Unterstützungsangebote der Jugendhilfe nicht aus um, die Familie zu unterstützen oder scheitern diese, kann ein Pflegeverhältnis die geeignete Form der Hilfe zur Erziehung darstellen. Dabei wird zunächst grundsätzlich die Rückführung des Kindes zu den Eltern angestrebt.
Wie reagieren Kinder und Jugendliche auf die neue Lebenssituation?
Häufig haben Pflegekinder schon einschneidende Beziehungsabbrüche oder unzuverlässige Beziehungen erlebt und aufgrund dieser Erfahrungen Auffälligkeiten im Bindungsverhalten entwickelt, sowie viele eklatante Verhaltensauffälligkeiten im sozialen Miteinander.
Diese Kinder verhalten sich manchmal distanzlos und suchen intensiv nach Aufmerksamkeit. Andere Kinder ziehen sich zurück und können einen Beziehungsaufbau nur sehr langsam zulassen. In vielen Fällen sind Entwicklungsrückstände vorhanden.
Welche Erwartungen werden an Pflegeeltern gestellt?
Neben ausreichendem Wohnraum, einer finanziell gesicherten Situation und genügend Zeit für das Pflegekind, sind vor allem persönliche Fähigkeiten, wie Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Flexibilität, das Akzeptieren anderer Lebensformen und anderer Lebenseinstellungen sowie Reflexionsfähigkeit erforderlich.
Im Interesse des Kindes ist ein wertschätzender Umgang mit den leiblichen Eltern unabdingbar.
Die familiären Beziehungen in der Pflegefamilie müssen belastbar sein, um dem Kind Sicherheit vermitteln zu können.
Wenn bereits Kinder in der Familie vorhanden sind, so müssen deren Bedürfnisse selbstverständlich berücksichtigt werden.
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Jugendamtes ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen des Pflegeverhältnisses.
Aufgaben der Pflegeeltern
Eine gute Kooperation und ein transparenter Dialog auf Augenhöhe zwischen Pflegeeltern und den Fachkräften des Amtes für Jugend und Familie tragen maßgeblich zu einer positiven Entwicklung der Gesamtsituation bei. Das „Wohl des Kindes“ steht immer im Mittelpunkt jeglichen Handelns. Wichtige Informationen sollten dem Jugendamt zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Kontakte zur Herkunftsfamilie sind für das Kind und seine Identität sehr wichtig.
Pflegeeltern sollten diese bejahen und unterstützen können.
Die Rückführung eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern ist qua Gesetz immer ein zentrales Thema.
Pflegeeltern sollten die Bedürfnisse der eigenen Kinder mit denen des Pflegekindes abstimmen und koordinieren können.
Das Jugendamt steht den Pflegeeltern in jeder Situation unterstützend und beratend zur Seite.
Wir erteilen Pflegeerlaubnisse gemäß §44 SGB VIII für Personen, die ein mit ihm nicht verwandtes Kind in ihren Haushalt aufnehmen und es für die Dauer von mehr als acht Wochen über Tag und Nacht betreuen. (nicht im Rahmen einer Hilfe zur Erziehung)
Darüber hinaus vermitteln wir Kinder in Vollzeitpflegefamilien entsprechend ihrem individuellen Bedarf.
Zu diesem Zwecke bieten wir Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen für Vollzeitpflegepersonen an.
Eltern und alleinerziehende Mütter oder Väter, die im Erziehungsalltag überfordert sind, das Wohl ihrer Kinder nicht sicherstellen können und einen kurzen oder auch länger andauernden Aufenthalt ihres Kindes in einer anderen Familie als Lösung sehen, wenden sich bitte zunächst an den Fachbereich Bezirkssozialarbeit.
Video "Pflegeeltern gesucht"
Adoptionsdienst
Der Adoptionsdienst im Amt für Jugend und Familie Freising gehört der gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises Erding und Freising an. Organisation und fachliches Vorgehen wurden in einem Konzept zusammengefasst.
Grundsätzliche Informationen über die Inlands- und Auslandsadoption, sowie das Bewerbungsverfahren erhalten Sie als Interessierte gerne bei uns. Melden Sie sich einfach, damit wir ein individuelles Beratungsgespräch vereinbaren können.
Für (zukünftige) Eltern oder Alleinerziehende stehen wir jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie erwägen, Ihr Kind zur Adoption freizugeben.