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Hygieneüberwachung von Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen

- Sicherung hygienischer Anforderungen in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen
- Vermeidung von Ausbruch und Verbreitung übertragbarer Krankheiten 

- Hygienische Überwachung inkl. Begehung, fachlicher Stellungnahme und Beratung zur Einhaltung der Hygienevorschriften in...
  

  • Schulen, Kindertageseinrichtungen, Heimen, Pensionen, Hotels, Sportstätten, Kinderspielplätzen, 
  • Bädern, Saunen und Solarien, öffentlichen Bedürfnisanstalten
  • Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie nicht ärztlichen Heilberufspraxen, 
  • Einrichtungen des Rettungswesens, Blutspendeeinrichtungen und gewerbliche Einrichtungen (Tattoo-, Piercing-, Fußpflegestudios)

Weitere Informationen

Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder

Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung Bayern)

Gesundheit: Tätowieren und Piercen (bayern.de)

Merkblatt für Betreiber von Tattoo- und Piercingstudios - Anforderung an die Hygiene

Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Robert-Koch-Institut 

Merkblatt zum Umgang mit Krätze (Skabies) in Gemeinschaftsunterkünften für Erwachsene (Asylbewerber, Spätaussiedler, Flüchtlinge, Obdachlose)

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen dazu haben können Sie uns unter

 

Tel.: 08161/600 - 84 300

oder 

per E-Mail: Gesundheitsamt[at]kreis-fs.de

 

während der Öffnungszeiten erreichen.