Hygieneüberwachung von Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen
- Sicherung hygienischer Anforderungen in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen
- Vermeidung von Ausbruch und Verbreitung übertragbarer Krankheiten
- Hygienische Überwachung inkl. Begehung, fachlicher Stellungnahme und Beratung zur Einhaltung der Hygienevorschriften in...
- Schulen, Kindertageseinrichtungen, Heimen, Pensionen, Hotels, Sportstätten, Kinderspielplätzen,
- Bädern, Saunen und Solarien, öffentlichen Bedürfnisanstalten
- Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie nicht ärztlichen Heilberufspraxen,
- Einrichtungen des Rettungswesens, Blutspendeeinrichtungen und gewerbliche Einrichtungen (Tattoo-, Piercing-, Fußpflegestudios)
Weitere Informationen
Hygiene in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder
Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung Bayern)
Gesundheit: Tätowieren und Piercen (bayern.de)
Merkblatt für Betreiber von Tattoo- und Piercingstudios - Anforderung an die Hygiene
Aufgaben des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Ansprechpartner
Wenn Sie Fragen dazu haben können Sie uns unter
Tel.: 08161/600 - 84 300
oder
per E-Mail: Gesundheitsamt[at]kreis-fs.de
während der Öffnungszeiten erreichen.