Heil- und Hilfsberufe
Wir vom Gesundheitsamt wirken mit bei der Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens. Die Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens beinhaltet die von den Regierungen wahrgenommene Zuständigkeit für das Erteilen, Ruhen, die Rücknahme und den Widerruf von Erlaubnissen für Heil- und Heilhilfsberufe.
Die Landratsämter/Gesundheitsämter haben die Zuständigkeit für die Berufsaufsicht im engeren Sinn insbesondere über die gesetzlich geregelten Heilberufe, die nicht einer eigenen Berufsaufsicht (Kammer) unterliegen z.B. Heilpraktiker, Diätassistent, Ergotherapeut, Hebamme / Entbindungspfleger, Logopäde, Masseur und med. Bademeister, Orthoptist, Physiotherapeut, Podologe, Rettungsassistent, medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent, medizinisch-technischer Radiologieassistent.
Bei erstmaliger Niederlassung zur selbständigen Berufsausübung der o.g. Berufe, bei Änderungen und wenn erstmals eine krankenpflegerische Tätigkeit gegen Entgelt angeboten oder erbracht wird nehmen wir diese Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen entgegen und führen ein entsprechendes Register.
Außerdem ermitteln wir bei Fragen zur unerlaubten Ausübung der Heilkunde auch vor Ort.
Zum Schutz der Bevölkerung muss sichergestellt werden, dass Heilkunde nicht ohne entsprechende Erlaubnis ausgeübt wird.