Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA), vormals Heimaufsicht
Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) des Landkreises Freising befindet sich im Landratsamt Freising. Eine vollständige Auflistung der Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis Freising finden Sie in der Rubrik Dokumente.
Die FQA ist nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) für die Aufsicht über Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen und sonstige Wohnformen nach dem PfleWoqG wie z. B. ambulant betreute Wohngemeinschaften zuständig.
Das PfleWoqG verfolgt als ein sogenanntes Schutzgesetz den Zweck:
- die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
- die Selbständigkeit,
- die Selbstbestimmung,
- die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität zu wahren und zu fördern,
- in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen im Sinn des PfleWoqG eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,
- die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten,
- die Beratung in Angelegenheiten der stationären Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen im Sinn des PfleWoqG zu unterstützen,
- die Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern.
Um diese gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, wurde die FQA geschaffen. Das PfleWoqG und die FQA sollen sicherstellen, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht wird, auch in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen des PfleWoqG ein Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen führen zu können.
Die FQA nimmt diese Aufgabe im Wesentlichen durch folgende Dienstleistungen wahr:
- Beratungen der künftigen Träger bei Neugründungen oder Umbaumaßnahmen,
- Beratungen der Träger während des Betriebs ihrer Einrichtung,
- Information und Beratung der Bewohner, Angehörigen, Betreuer, Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher,
- Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und sonstigen Anliegen,
- Überwachung und Kontrolle der Einrichtungen durch jährliche bzw. anlassbezogene Prüfungen nach dem Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe (hier z. B. Überprüfung der Personalhandhabung, Pflegequalität, Pflegedokumentation, Umgang mit Medikamenten, Maßnahmen zur Qualitätssicherung usw.)
Veröffentlichung der Ergebnisprotokolle der FQA
Seit dem 01.08.2023 hat der Träger der Einrichtung nach Art. 17 b Abs. 2 PfleWoqG das Ergebnisprotokoll nach Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe unverzüglich an die Bewohnervertretung der jeweiligen Einrichtung zu übermitteln. Ebenso hat der Träger gemäß Art. 17 b Abs. 3 PfleWoqG eine Kurzfassung des Ergebnisprotokolls zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen in geeigneter und verständlicher Form zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung sollte in der Regel im Internet (z.B. auf der Homepage) stattfinden. Die Kurzfassung beinhaltet Angaben zu Strukturdaten und allgemeine Informationen sowie eine Auflistung der geprüften Qualitätsbereiche. In der Kurzfassung ist auf das Einsichtsrecht nach Art. 17 b Abs. 4 PfleWoqG besonders hinzuweisen.
Ansprechpartner
Landratsamt Freising
Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA)
Postanschrift:
Postfach 1643
85316 Freising
Hausanschrift:
General-von-Stein-Str. 1 (Außenstelle)
85356 Freising
WICHTIGER HINWEIS: Für Vorsprachen bitten wir aufgrund der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter/innen der FQA um eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail.
Fachgebietsleitung
Herr Contu
Außenstelle Gesundheitsamt in der Johannisstraße 8
Tel.: 08161/600-84326
Email: fqa[at]kreis-fs.de
Sachbearbeitung Verwaltung
Herr Würfl
1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1
Tel.: 08161/600-61995
Email: fqa[at]kreis-fs.de
Zuständig für:
Eching (nur Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)
Fahrenzhausen
Freising (nur Altenpflegeeinrichtungen)
Marzling (nur Altenpflegeeinrichtungen)
Zolling (nur Altenpflegeeinrichtungen)
Frau Kröber
1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1
Tel.: 08161/600-61991
Email: fqa[at]kreis-fs.de
Zuständig für:
Freising (nur Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)
Hallbergmoos
Marzling (nur Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)
Moosburg (Stadtwaldstraße, Schlesierstraße, Krankenhausweg ab Hausnummer 10)
Zolling (nur Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)
Frau Unterstein
1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1
Tel.: 08161/600-61994
Email: fqa[at]kreis-fs.de
Zuständig für:
Au
Allershausen
Eching (nur ambulant betreute Wohngemeinschaften)
Gammelsdorf
Moosburg (Krankenhausweg bis Hausnummer 8)
Nandlstadt
Neufahrn
Sachbearbeitung Pflege
Frau Dörner
1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1
Tel.: 08161/600-61996
Email: fqa[at]kreis-fs.de
Zuständig für:
Landkreis Freising
Frau Obermaier
1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1
Tel.: 08161/600-61992
Email: fqa[at]kreis-fs.de
Zuständig für:
Landkreis Freising
Sachbearbeitung Soziale Betreuung
Frau Seemüller
1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1
Tel.: 08161/600-61993
Email: fqa[at]kreis-fs.de
Zuständig für:
Landkreis Freising
Weiterführende Informationen
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