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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA), vormals Heimaufsicht

Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA) des Landkreises Freising befindet sich im Landratsamt Freising. Eine vollständige Auflistung der Altenpflege- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis Freising finden Sie in der Rubrik Dokumente.

 

Die FQA ist nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) für die Aufsicht über Alten- und Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen und sonstige Wohnformen nach dem PfleWoqG wie z. B. ambulant betreute Wohngemeinschaften zuständig.

 

Das PfleWoqG verfolgt als ein sogenanntes Schutzgesetz den Zweck:

 

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • die Selbständigkeit,
  • die Selbstbestimmung,
  • die Selbstverantwortung sowie die Lebensqualität zu wahren und zu fördern,
  • in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen im Sinn des PfleWoqG eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Betreuung und Wohnqualität für die Bewohnerinnen und Bewohner zu sichern,
  • die Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten,
  • die Beratung in Angelegenheiten der stationären Einrichtungen oder sonstigen Wohnformen im Sinn des PfleWoqG zu unterstützen,
  • die Einhaltung der dem Träger gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern.

 

Um diese gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen, wurde die FQA geschaffen. Das PfleWoqG und die FQA sollen sicherstellen, dass es den Bewohnerinnen und Bewohnern ermöglicht wird, auch in stationären Einrichtungen und sonstigen Wohnformen des PfleWoqG ein Leben nach ihren Vorstellungen und Wünschen führen zu können.

 

Die FQA nimmt diese Aufgabe im Wesentlichen durch folgende Dienstleistungen wahr:

 

  • Beratungen der künftigen Träger bei Neugründungen oder Umbaumaßnahmen,
  • Beratungen der Träger während des Betriebs ihrer Einrichtung,
  • Information und Beratung der Bewohner, Angehörigen, Betreuer, Bewohnervertretungen und Bewohnerfürsprecher,
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und sonstigen Anliegen,
  • Überwachung und Kontrolle der Einrichtungen durch jährliche bzw. anlassbezogene Prüfungen nach dem Prüfleitfaden für Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe (hier z. B. Überprüfung der Personalhandhabung, Pflegequalität, Pflegedokumentation, Umgang mit Medikamenten, Maßnahmen zur Qualitätssicherung usw.)

 

Veröffentlichung der Ergebnisprotokolle der FQA

 

Seit dem 01.08.2023 hat der Träger der Einrichtung nach Art. 17 b Abs. 2 PfleWoqG das Ergebnisprotokoll nach Ablauf von zwei Wochen nach Bekanntgabe unverzüglich an die Bewohnervertretung der jeweiligen Einrichtung zu übermitteln. Ebenso hat der Träger gemäß Art. 17 b Abs. 3 PfleWoqG eine Kurzfassung des Ergebnisprotokolls zeitnah, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen in geeigneter und verständlicher Form zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung sollte in der Regel im Internet (z.B. auf der Homepage) stattfinden. Die Kurzfassung beinhaltet Angaben zu Strukturdaten und allgemeine Informationen sowie eine Auflistung der geprüften Qualitätsbereiche. In der Kurzfassung ist auf das Einsichtsrecht nach Art. 17 b Abs. 4 PfleWoqG besonders hinzuweisen.


Ansprechpartner

Landratsamt Freising

Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen

- Qualitätsentwicklung und Aufsicht - (FQA)

 

Postanschrift:

Postfach 1643

85316 Freising

 

Hausanschrift:

General-von-Stein-Str. 1 (Außenstelle)

85356 Freising

 

 

WICHTIGER HINWEIS: Für Vorsprachen bitten wir aufgrund der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter/innen der FQA um eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail.

 

Fachgebietsleitung

 

Herr Contu

Außenstelle Gesundheitsamt in der Johannisstraße 8

Tel.: 08161/600-84326

Email: fqa[at]kreis-fs.de

 

 

 

Sachbearbeitung Verwaltung

 

Herr Würfl

1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1

Tel.: 08161/600-61995

Email: fqa[at]kreis-fs.de

 

Zuständig für:

Eching (nur Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)

Fahrenzhausen

Freising (nur Altenpflegeeinrichtungen)

Marzling (nur Altenpflegeeinrichtungen)

Zolling (nur Altenpflegeeinrichtungen)

 

 

 

Frau Kröber

1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1

Tel.: 08161/600-61991

Email: fqa[at]kreis-fs.de

 

Zuständig für:

Freising (nur Einrichtungen für Menschen mit  Behinderungen)

Hallbergmoos

Marzling (nur Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)

Moosburg (Stadtwaldstraße, Schlesierstraße, Krankenhausweg ab Hausnummer 10)

Zolling (nur Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen)

 

 

 

Frau Unterstein

1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1

Tel.: 08161/600-61994

Email: fqa[at]kreis-fs.de

 

Zuständig für:

Au

Allershausen

Eching (nur ambulant betreute Wohngemeinschaften)

Gammelsdorf

Moosburg (Krankenhausweg bis Hausnummer 8)

Nandlstadt

Neufahrn

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachbearbeitung Pflege

 

Frau Dörner

1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1

Tel.: 08161/600-61996

Email: fqa[at]kreis-fs.de

 

Zuständig für:

Landkreis Freising

 

 

 

Frau Obermaier

1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1

Tel.: 08161/600-61992

Email: fqa[at]kreis-fs.de

 

Zuständig für:

Landkreis Freising

 

 

Sachbearbeitung Soziale Betreuung

 

Frau Seemüller

1. Stock / Außenstelle in der General-von-Stein-Str. 1

Tel.: 08161/600-61993

Email: fqa[at]kreis-fs.de

 

Zuständig für:

Landkreis Freising


Weiterführende Informationen

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