Hervorragende Verdienste, die nach ihrer Art, Bedeutung und Reichweite Bayern im Besonderen zugute gekommen sind.
Die Verdienste sollen "um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk" erworben worden sein. Es muss sich also entweder um Leistungen handeln, die in Bayern getätigt worden sind und zur Erhöhung des Ansehens oder des Wohlstandes oder zur Sicherung des Bestandes des bayerischen Staates und Volkes usw. beigetragen haben, oder um Leistungen, die, obwohl außerhalb Bayerns getätigt, trotzdem Bayern und dem bayerischen Volke in erhöhtem Maße zugute gekommen sind.
Der Auszuzeichnende muss vorher den Bundesverdienstorden erhalten haben.
Vorschläge können in einem Brief an den Landrat eingereicht werden:
Vertraulich!
Landrat Helmut Petz
Landshuter Str. 31
85356 Freising
Folgende Angaben soll das Schreiben beinhalten:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
- Personalien des/der Auszuzeichnenden
(Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags, Anschrift)
- Maßgebliche Ehrenämter und bisherige Auszeichnungen (genaue
Zeitangaben)
- Ausführliche Begründung
- Lebenslauf